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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

nach § 6 Abs. 5 BauGB und Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23.06.2025 die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Escheberg“ in der Fassung vom 28.04.2025 beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.

Das Regierungspräsidium Kassel hat die 16. Änderung des Flächennutzungsplans am 23.09.2025 mit Aktenzeichen 0030-21-061a10.06.29-00003#2025-00001 genehmigt.

Jedermann kann die 16. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, Zimmer 1 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr), einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Zierenberg, 29.09.2025
Der Magistrat der Stadt Zierenberg
( Heinz Behr )
I.Stadtrat