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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

Die Stadtkasse Zierenberg macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2025 die Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2025 fällig waren.

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der fälligen Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 07.11.2025 durch Überweisung an die Stadtkasse Zierenberg zu zahlen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.

Nach dem 07.11.2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangseingezogen und aufgrund des § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50 € nach unten abgerundeten Beitrages erhoben.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass am 15.11.2025 die Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2025 fällig werden.

Zierenberg, den 22.10.2025
gez.

Rüdiger Germeroth
(Bürgermeister)