Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23.06.2025 den Bebauungsplan Nr. 65 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn" in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.
Der Bebauungsplan tritt mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, Zimmer 1 während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr), einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.