Seit 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sind die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer der Gehwege zuständig.
Ab 1. Januar 2024 sind die unmittelbaren Anlieger zum Schneeräumen der Gehwege verpflichtet.
Die Gemeinde Habichtswald bittet um Beachtung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden können.
Die komplette Satzung kann unter www.habichtswald.de, Rathaus & Politik, Bürgerservice, Satzungen & Ortsrecht nachgelesen werden.