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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

  • Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 10 (3) BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hatte in ihrer Sitzung am 18.11.2024, nach Abwägung der im Verfahren vorgebrachten Anregungen, die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ (Kernstadt) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 5 der Hes-sischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen. Bestandteile des Satzungsbeschlusses sind die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 mit ihren bauplanungsrechtlichen und bauordnungs-rechtlichen Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Zierenberg in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ mit ihrer Begründung wird im Rathaus der Stadt Zierenberg – Marktplatz 1, 34289 Zierenberg, im Bauamt ständig bereitgehalten. Jeder/ Jede kann hier, während der Dienststunden der Verwaltung, die als Satzung beschlossene 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ mit ihrer Begründung einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen. Darüber hinaus wird die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ mit ihrer Begründung als pdf-Dokumente eingestellt auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter:

www.stadt-zierenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene/sowie im Geoportal des Landkreises Kassel unter: www.landkreiskassel.de/geoportal-region-kassel/index.php

Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Hinweise:

Gemäß § 44 Absatz 3, Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädi- gungsberechtigte dann Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile durch die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ eingetreten sind und sie die Fälligkeit ihres Anspruches schriftlich, innerhalb der in § 44 Absatz 4 BauGB bezeichneten Frist, bei dem Entschädigungspflichtigen herbeiführen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- bzw. Form-vorschriften gemäß § 214 Absatz 1, Nrn. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ unbeachtlich werden, wenn diese nicht schriftlich, innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung gegenüber der Stadt Zierenberg geltend gemacht wurden. Ebenfalls unbeachtlich werden - unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB – beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungsplanänderung und des Flächennutzungsplanes der Stadt Zierenberg sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3, Satz 2 BauGB, wenn diese nicht schriftlich, innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“, gegenüber der Stadt Zierenberg geltend gemacht wurden. Sachverhalte, die eine Verletzung von Vorschriften oder den Abwägungs-mangel begründen sollen, sind schriftlich darzulegen. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 BauGB Absatz 2a BauGB beachtlich sein sollten. Auch dieser Sachverhalt, der Fehler begründen sollte, ist schriftlich darzulegen.

Begründung der Planung:

Die Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ (Kernstadt) verfolgte die baurechtliche Sicherstellung, des im Geltungsbereich vorhandenen Sondergebietes, Einzelhandel, verbunden mit der Erneuerung und begrenzten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes (ALDI).

Geltungsbereich der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 37:

Der Geltungsbereich zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet Hillbolzen“ ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Er liegt in der Stadt Zierenberg, Stadtteil/ Gemarkung Zierenberg (Kernstadt), Flur 17 und besteht aus dem Flurstück-Nr. 31/5.

Zierenberg, 27.11. 2024
Der Magistrat der Stadt Zierenberg
gez. Rüdiger Germeroth
Der Bürgermeister