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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

„Neuer Park – Gut Hohenborn“, Gemarkung Hohenborn

Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 „Neuer Park – Gut Hohenborn“, Gemarkung Hohenborn, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung kann gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025 auf der Internetseite der Stadt Zierenberg

www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/bauleitplanung/

eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen in elektronischer Form an info@stadt-zierenberg.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Magistrat der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, 34289 Zierenberg schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@stadt-zierenberg.de oder unter der Rufnummer: + 05606 5191-0 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Foyer des Rathauses der Stadt Zierenberg, Marktplatz 1, 34289 Zierenberg während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstelleneden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches des verfahrensgegenständlichen Änderungsbereichs, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023]) Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Hohenborn (Zierenberg), Flur 3, Flurstück 11/1 (in Teilen). Bei der Fläche handelt es sich um eine parkähnliche Grünfläche östlich der Siedlungsfläche im Bereich „Hackeberg“.

Das Grundstück zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft befindet sich in der Gemarkung Zierenberg (Zierenberg), Flur 6, Flurstück 1/2 (in Teilen). Hierbei handelt es sich um die Stilllegung von Waldflächen im Abteil 58 B1 nördlich von Zierenberg im Waldgebiet „Großer Schreckenberg“.

Angabe der Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):

Beabsichtigt sind die planungsrechtliche Sicherung eines Schwimmbeckens (nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Rauminhalt und einer maximalen Tiefe von, 1,50) und den zugehörigen Gebäuden für Badeeinrichtungen auf einer überbaubaren Grundfläche von unter 130 m² und einer maximalen Gebäudehöhe von 4,0 Metern. Für das Vorhaben und den oben genannten Bauleitplan erfolgte eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern überprüft. Als Grundlage dienten die öffentlich zugänglichen Informationsdienste des Landes Hessen. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich keine nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope, der räumliche Geltungsbereich ist Gegenstand einer denkmalgeschützten Gesamtanlage. Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde verbal-argumentativ unter Zuhilfenahme eines standardisierten Hilfsmittels ermittelt und bewertet. Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt über eine anerkannte Ökokontomaßnahme der Stadt Zierenberg. Die Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass sich nach Abprüfen der Schutzgüter keine schwerwiegenden Auswirkungen ergeben. Konkrete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen werden in dem Bebauungsplan verbindlich festgesetzt.

Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB zur Einsichtnahme vor:

Hinweis auf Schädliche Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen, die von der Landesstraße ausgehen können (Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement)

Abwasserbehandlung, fehlende Auslegung und Größe der Kleinkläranlage, Erfordernis zur Errichtung einer dichten, abflusslosen Sammelgrube, Entsorgung über die kommunale Kläranlage; Schutzgebiet, Lage in den Zonen IV und D des amtlich festgesetzgesetzten Heilquellenschutzgebietes zum Schutz für die staatlich anerkannte Heilquelle „Bohrung Westuffeln I“ der Johanniter-Quelle H. und E. Kropf, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, Kassel vom 22. Dezember 1986; Hinweis auf Lage angrenzender Flurstücke in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet; Hinweis auf bodenschutzrechtliche Vorschriften (Landkreis Kassel, Fachbereich 63, Bauen und Umwelt – Wasser- und Bodenschutz)

Erfordernis der Konkretisierung der notwendigen Kompensation (Landkreis Kassel, Fachbereich 63, Bauen und Umwelt – Naturschutz)

Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und für besondere Klimafunktionen (Dezernat 21.2, Regionalplanung, Siedlungswesen, Regierungspräsidium Kassel)

Hinweis auf vorbeugenden Bodenschutz (Dezernat 31.1, Altlasten, Bodenschutz sowie Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Regierungspräsidium Kassel)

Hinweis auf die Anforderungen des Anhangs 31 der Abwasserverordnung, Hinweis auf Vorgaben bei der Direkteinleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation (Dezernat 31.1, Altlasten, Bodenschutz sowie Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Regierungspräsidium Kassel)

Zierenberg, den 03.02.2025
DER MAGISTRAT
DER STADT ZIERENBERG
gez. Rüdiger Germeroth
Bürgermeister