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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde HABICHTSWALD

9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Baugebiet Panoramablick“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des vorbereitenden Bauleitplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, der vegetationskundlichen Bestandsaufnahme, dem Verkehrsgutachten, dem Steckbrief Geothermie, dem Artenschutzbeitrag, dem geotechnischen Bericht, der Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionsprognose, den Erläuterungen zu den Ausgleichsmaßnahmen am Dörnberg, das Protokoll des vorlaufenden Scoping-Termins, die statistische Grundlagenermittlung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 19. Februar 2024 bis einschließlich 21. März 2024 auf der Internetseite der der Gemeinde Habichtswald unter folgender Internetadresse

www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und in dieser Zeit Stellungnahmen zu der Planung in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 - 5996-0 zur Niederschrift gebracht werden.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Habichtswald, 1. Obergeschoss, Raum 07, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende, Zugangsmöglichkeit. Information und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: +495606 - 5996-0. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung möglich.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Baugebiet Panoramablick“ mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab

Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab:

Angabe der Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB):

In der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Baugebiet Panoramablick“ erfolgte eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden die prüfungsrelevanten Aspekte, wie zum Beispiel die Umweltschutzbelange Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gem. Europäischer Vogelschutzrichtlinie, Boden und Fläche, Altlasten, Wasser, Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasserschutz, Luft und Klima, Mensch und seine Gesundheit, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern überprüft. Als Grundlage dienten die öffentlich zugänglichen Informationsdienste des Landes Hessen sowie eine vegetationskundliche Bestandsaufnahme, einem Verkehrsgutachten, einem erstellten Steckbrief Geothermie, einem Artenschutzbeitrag, einem geotechnischen Bericht, einer Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionsprognose, den Erläuterungen zu den Ausgleichsmaßnahmen am Dörnberg sowie einem Protokoll des vorlaufenden Scoping-Termins. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich keine nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Am südlichen Rand des Plangebietes brütet die Feldlerche (Alauda arvensis). Für die Inanspruchnahme des Habitats ist eine vorlaufende Ersatzmaßnahme durchzuführen und eine Bauzeitenregelung einzuhalten.

Die Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass nach Abprüfen der Schutzgüter sich keine schwerwiegenden Auswirkungen ergeben. Konkrete Maßnahmen, um Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen werden durch den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan verbindlich festgesetzt.

Weitere Arten umweltbezogener Informationen liegen in Form folgender umweltbezogener Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB zur Einsichtnahme vor:

Boden und Fläche, Baugrund: Flurname weist auf Oberflächenwasser und verstärkte Bodenfeuchte hin, Wasserschäden durch Regenereignisse, Staunässe und geologisch instabilem Untergrund, Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens, Starkregen und Oberflächenwasser: Höchster Starkregenindex auf Grundlage der Starkregenkarte, Überflutungen durch Starkregen, Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung, Anlegen von Ableitungsgräben, Klima, Kaltluftschneise: Verzicht auf die Nutzung von fossilen Brennstoffen, Nutzung regenerativer Energien, Dach- und Fassadenbegrünung, Konzept zur Wärmeversorgung, Städtebauliches Entwicklungskonzept: Erstellung eines übergreifendes städtebauliches Entwicklungskonzept, Verkehr, Zuwegung: schädliche Auswirkungen auf Anwohner und Bestandsstraßen, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Parkplatz Kindergarten, gesonderte Erschließung für den landwirtschaftlichen Verkehr, Erstellung eines Verkehrskonzeptes, Verkehr, Radwege: Ausbau fahrradfreundlicher Wege, Erstellung eines Konzeptes, Schutzgut Mensch: erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut durch einen Anstieg der Emissionen (Lärm und Abgase), Überflutungen nach Starkregenereignissen, Beeinträchtigung der Frischluftschneise führt zur Verschlechterung des Wohnklimas; (BUND-Landesverband Hessen e.V., Kreisverband Hessen)

Hinweis auf Versorgungskabel und Gasversorgungsleitungen im Umfeld des Plangebietes (EAM Netz GmbH)

Hinweis auf schädliche Immissionen (Lärm- und Luftverunreinigungen) der B 251, Leistungsfähigkeitsnachweis der Knotenpunkte zur B 251 (Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement)

Erhalt der Zufahrtswege für landwirtschaftliche Flächen (Jagdgenossenschaft Dörnberg)

Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlungsanlage, Einhaltung bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Verfahren des Bebauungsplanes, Betroffenheit von A2 bzw. G2 Böden mit mittler Eignung für Ackerbau bzw. Grünland, angrenzender Rinderstall, Geruch-, Staub- und Lärmemissionen (Landkreis Kassel, Fachbereich Bauen)

Vorhandensein von Baulücken in benachbarten Baugebieten (Dezernat 21.2, Regionalplanung, Siedlungsentwicklung, Regierungspräsidium Kassel)

Hinweis zur Bezeichnung von Schotter- und Steingärten, Hinweis auf Siedlungsrahmenkonzept (höhere bauliche Dichte, nachhaltiges Bauen, stärkere Nutzung erneuerbarer Energien), Einbau von Nisthilfen für gebäudebrütende Vogel- und Fledermausarten, Vermeidung von Vogelschlag, Festsetzungen für die Verwendung und Rückhaltung von Niederschlagswasser

Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Hinweis auf Ergebnisse des Scoping-Termins, gemeindliches Konzept „Leitfaden zum Natur- und Artenschutz in Habichtswald“, Aussagen zum Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf, sparsamer Umgang mit dem Schutzgut Boden, Bodenschutzklausel, Bebauungsdichte, Leerstandskataster, schlechte fußläufige Erreichbarkeit des Plangebietes aufgrund der topographische Lage, Klimaschutz – Reduktion des Flächenverbrauchs, Rückgang der Einwohner pro Haus, Rückgang der Bevölkerung (Prognosen), Widerspruch zu gemeindeeigenen Konzepten (Maßnahmenpool Natur- und Artenschutz Habichtswald), Studie des Leibniz Instituts (Innenentwicklungspotentiale reichen aus), Einbindung des Plangebietes in Entwässerungsplan der Gemeinde fehlt (Private Stellungnahme 1)

Baulärm während der Bauphase, Schattenwurf der Gebäude, Verschlechterung des Wasserabflusses, Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Private Stellungnahme 2)

Habichtswald, den 12.02.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald
gez. Dr. Daniel Faßhauer, Bürgermeister