Titel Logo
Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Habichtswald

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot. Die Hundehalterinnen und -halter kümmern sich vielfach nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere, und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder den Mitarbeitern des Bauhofs.

Nach dem Abfallrecht gilt Hundekot als Abfall. Somit handeln Hundebesitzer, welche den Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lassen, ordnungswidrig. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren kann die Ordnungsbehörde hierfür bis zu 250 Euro Bußgeld festsetzen. Darüber hinaus haben sie die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.

In letzter Zeit haben Verschmutzungen durch Hundekot im Bereich der Straßen und Wege der Gemeinde Habichtswald derart zugenommen, dass ein ordnungsgemäßes Benutzen oft nicht möglich war. Um der Verantwortlichen habhaft zu werden, müssten sich Zeugen bereit erklären, alle diesbezüglichen Vorfälle der zuständigen Ordnungsbehörde zur Einleitung entsprechender Verfahren zu melden.

Hinweise auf Verursacher von Verschmutzungen durch Hundekot können auf Wunsch auch vertraulich an die Gemeindeverwaltung oder die zuständige Ordnungsbehörde in Habichtswald unter der Tel.-Nr.: 05606 / 5996 250 gerichtet werden.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, und um Rücksichtnahme den anderen Bürgern gegenüber.