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Warmetal aktuell (Habichtswald + Zierenberg)
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zierenberg

und Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage Escheberg" der Stadt Zierenberg, Stadtteil Escheberg

Hier: - Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung 03.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Escheberg" und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung 03.02.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 16 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Escheberg" und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Entsprechend diesem Beschluss werden die vorgenannten Entwürfe auf der Internetseite der Stadt Zierenberg veröffentlicht und im Verwaltungsgebäude der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, 34289 Zierenberg Zimmer 16 öffentlich ausgelegt.

Ziel der Bauleitplanung

Zweck der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flächen des Geltungsbereichs im Stadtteil Escheberg der Stadt Zierenberg.

Die Ziele der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien sollen damit befördert werden.

Der Umweltbericht behandelt alle Schutzgüter im Hinblick auf Ihren Bestand, ihren Wert und der zu erwartenden Auswirkungen der Planung.

Flora:

- Bestand: Überwiegend Acker und Grünland, Einzelbäume (TB Nord, Mitte), eine Baumgruppe (TB Süd) und Quellen (TB Mitte). Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten sensiblen Bereiche wurden bereits vor Erstellung der Vorentwürfe aus dem Geltungsbereich ausgenommen.

- Planung: Unter den Solaranlagen extensives Grünland, in den Randbereichen werden neue Biotopstrukturen angelegt und entwickelt.

Fauna:

- Die Bewertung und weitere Planung erfolgen aufgrund der faunistischen Erfassungen, die 2023 durchgeführt wurden.

- Für die Bauphase werden für die Vögel Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen oder Vergrämung mit Kontrollen) festgesetzt. Nur für die Feldlerche werden nachteilige betriebsbedingte Auswirkungen prognostiziert. Diese werden ausgeglichen durch Maßnahmen außerhalb der Geltungsbereiche, die durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

Wasser und Boden:

- Flächen mit mittleren - unterdurchschnittlichen Ackerwertzahlen, aufgrund der Topografie und der Bodeneigenschaften besteht eine sehr hohe bis extrem hohe natürliche Erosionsgefährdung.

- Verlust von Boden mit allen Funktionen auf maximal 800 m² durch Versiegelung für die Errichtung von Trafohäuschen und Speicheranlagen.

- positive Auswirkungen auf Wasser und Boden durch zukünftigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie Anlage und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke.

Klima:

- Ackerflächen dienen der Entstehung und dem Abfluss von Kaltluft, dies schafft Belüftung von Siedlungsflächen. Durch die Aufständerung der Module entsteht keine vollständig geschlossene Barriere. Siedlungsbereiche grenzen nicht unmittelbar an.

Landschaftsbild:

- Aufgrund der Hanglage ist grundsätzlich von Sichtbeziehungen auszugehen. Diese beziehen sich jedoch überwiegend auf das direkte Umfeld und die vorbeiführenden Wanderwege, den Golfplatz und das Schloss Escheberg mit Park, da aufgrund der Geländetopografie und der umgebenden Waldbereiche die Sichtbarkeit eingeschränkt ist.

Mensch und kulturelle Schutzgüter:

- Angrenzend an Teilbereich Nord liegt die Gesamtanlage Escheberg, bestehend aus Schloss, Park und Teich. Südlich und westlich davon liegt der Golfplatz "Zierenberg Gut Escheberg".

- Entlang der TB Nord und Mitte verlaufen außerdem zwei Wanderwege.

Der Umweltbericht beschreibt darüber hinaus die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die in ihrem Gesamtergebnis die Erreichung eines vollständigen Ausgleichs innerhalb der Geltungsbereichsgrenzen darstellt.

Darüber hinaus werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen zur Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: Karten der Biotop- und Nutzungstypen, Faunabericht mit Karten, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Blendschutzgutachten.

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu umweltrelevanten Aspekten:

1. Obere Wasserschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel und Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Kassel (Stichworte: Lage TB Nord im Gewässerrandstreifen, allerdings liegt die Baugrenze in 15m Entfernung zu diesem, Entwässerungsgraben in TB Süd, den es zu erhalten gilt)

2. Stellungnahmen des Dezernats 27 Naturschutz bei Planungen und Zulassungen, Naturschutzdaten des RP Kassel und FB 63 Bauen und Umwelt – Naturschutz des Landkreises jeweils vom 17.09.2024 (Stichwort: Landschaftsbild)

3. Stellungnahme des Forstamtes Wolfhagen vom 19.09.2024 Hinweis auf Gefahren, die von umstürzenden Bäumen ausgehen können und die damit verbundenen Haftungsfragen

Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Escheberg“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich umfasst drei Teilbereiche (TB):

TB 1 – Flur 13, 21/3 (teilw.); TB 3 – Flur 11, 52 (teilw.), 2 (teilw.), 95/1 (teilw.); TB 4 – Flur 11, 11 (teilw.), 45/1 (teilw.), 48 (teilw.), 50/1 (teilw.)

Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerche wird ein Bereich außerhalb der Geltungsbereiche in der Gemarkung Oberelsungen ausgewiesen:

- Flur 5 Flurstück 1/3, die Maßnahme wird über einen Städtebaulichen Vertrag gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB gesichert.

Während der Auslegungsfrist

vom 19.02.2025 bis 24.03.2025 (einschließlich)

können alle an der Planung Interessierten die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/

oder

bei der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse christian.fischer@stadt-zierenberg.de zu den folgenden Zeiten abgeben:

Montag - Freitag

08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zierenberg, 17.02.2025
Der Magistrat der Stadt Zierenberg
(Rüdiger Germeroth)
Bürgermeister