Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024 beschlossen, in die Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dörnberg und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege“ in der Gemarkung Dörnberg einzutreten. Der Beschluss zur Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Ehler Wege“ werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Entwürfe zu den oben genannten Bauleitplänen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung können in der Zeit vom 21. Februar 2025 bis einschließlich 28. März 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Habichtswald
www.habichtswald.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen
eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen in elektronischer Form an info@habichtswald.de vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an den Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald schriftlich abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: info@habichtswald.de oder unter der Rufnummer: + 05606 5996-0 zur Niederschrift gebracht werden.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Habichtswald, 1. Obergeschoss, Raum 07, Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstelleneden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Übersichtsplan zur Lage der räumlichen Geltungsbereiche der verfahrensgegenständlichen Bauleitpläne, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis-DE / BKG [2023])
Die räumlichen Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sind deckungsgleich. Die Flächen befinden sich in der Gemarkung Dörnberg (Habichtswald). Bei der Fläche handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen.
Veröffentlichungstermin: 21.02.2025