Die auf den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zum Mitglied der Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin, Laura Schäfer, hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Als Nachrücker stelle ich, Volker Rost, fest.
Gegen diese Feststellung kann jede zur Stadtverordnetenversammlung in Zierenberg Wahlberechtigte Person, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, Einspruch erheben. (§ 34 Absatz 4 Kommunalwahlgesetz).
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter in 34289 Zierenberg, Poststraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelfall zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Kommunalwahlgesetz, § 55 Kommunalwahlordnung).