1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 03.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn" und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zierenberg hat in ihrer Sitzung am 03.02.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Hohenborn" und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Entsprechend diesen Beschlüssen werden die vorgenannten Entwürfe auf der Internetseite der Stadt Zierenberg veröffentlicht und im Verwaltungsgebäude der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg öffentlich ausgelegt.
Zweck der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flächen des Geltungsbereichs im Stadtteil Hohenborn der Stadt Zierenberg.
Die Ziele der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien sollen damit befördert werden.
Der Umweltbericht behandelt alle Schutzgüter im Hinblick auf Ihren Bestand, ihren Wert und der zu erwartenden Auswirkungen der Planung.
Flora:
- Bestand: Überwiegend Acker und Grünland, Einzelbäume in Teilbereichen Mitte, Süd
- Planung: Unter den Solaranlagen extensives Grünland, in den Randbereichen werden neue Biotopstrukturen angelegt und entwickelt.
Fauna:
- Die Bewertung und weitere Planung erfolgen aufgrund der faunistischen Erfassungen, die 2023 durchgeführt wurden.
- Für die Bauphase werden für die Vögel Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen oder Vergrämung mit Kontrollen) festgesetzt. Nur für die Feldlerche werden nachteilige betriebsbedingte Auswirkungen prognostiziert. Diese werden ausgeglichen durch Maßnahmen außerhalb der Geltungsbereiche, die durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.
Wasser und Boden:
- Flächen mit unterdurchschnittlichen Ackerwertzahlen (bis auf kleine Abschnitte in Hohenborn Nord), aufgrund der Topografie und der Bodeneigenschaften besteht eine hohe bis extrem hohe natürliche Erosionsgefährdung.
- Verlust von Boden mit allen Funktionen auf maximal 800 m² durch Versiegelung für die Errichtung von Trafohäuschen und Speicheranlagen.
- positive Auswirkungen auf Wasser und Boden durch zukünftigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie Anlage und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke.
Klima:
- Acker stellt Flächen für die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft dar, dies schafft Belüftung von Siedlungsflächen. Durch die Aufständerung der Module entsteht keine vollständig geschlossene Barriere. Siedlungsbereiche grenzen nicht unmittelbar an.
Landschaftsbild:
- Aufgrund von Topografie, Gehölzbeständen und nahegelegenen Waldrändern ist in den einzelnen Teilbereichen bereits eine gute Sichtverschattung gegeben. Ortslagen sind nicht direkt betroffen.
- Eine Sichtbarkeit ergibt sich für die Wanderwege in Teilbereich Süd. Um eine Störung zu vermeiden, werden Gehölzpflanzungen an der nordwestlichen und östlichen Geltungsbereichsgrenzen festgesetzt.
Mensch und kulturelle Schutzgüter:
- Kultur- und Sachgüter sind direkt angrenzend an den Teilgeltungsbereich Süd vorhanden. Es handelt sich um die Burgruine Malsburg und eine zugehörige Vorburgsiedlung. Zum Schutz des Bodendenkmals sind in diesem Bereich mit dem Bauantrag geophysikalische Voruntersuchungen vorzulegen, die der Denkmalschutzbehörde ermöglicht die Durchführung weiterer prospektierender Maßnahmen anzuordnen oder darauf zu verzichten.
- Auf die im weiteren Umfeld vorhandenen Kulturgüter, etwa das Schloss Laar, das Schloss Escheberg oder diverse Gutshöfe lassen sich aufgrund der Entfernung keine Wirkungen ableiten.
Der Umweltbericht beschreibt darüber hinaus die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die in ihrem Gesamtergebnis die Erreichung eines vollständigen Ausgleichs innerhalb der Geltungsbereichsgrenzen darstellt.
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen zur Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: Karten der Biotop- und Nutzungstypen, Faunabericht mit Karten, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Blendschutzgutachten.
1. Obere Wasserschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel und Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Kassel (Stichworte: Lage in Zone IV und D im Heilquellenschutzgebiet, Schutzgebietsverordnung ist zu beachten, Verweis auf Vorgaben "Bodenschutz bei Standortwahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“ der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz)
2. Fachbereich Altlasten, Bodenschutz des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte: ehemaliger Müllplatz "Kaiseräcker" 800m westlich von Teilbereich Nord, keine Bedenken, ein entsprechender Hinweis ist in Planunterlagen enthalten)
3. Stellungnahme des Forstamtes Wolfhagen vom 19.09.2024 Hinweis auf Gefahren, die von umstürzenden Bäumen ausgehen können und die damit verbundenen Haftungsfragen
Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Hohenborn“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich umfasst vier Teilbereiche (TB):
TB 1 – Flur 8, 29/1; TB 2 – Flur 9, 8/1, 9/1 (teilw.); TB 3 – Flur 4, 1/1, 5/1 (teilw.), Flur 2, 20/1 (teilw.); TB 4 – Flur 5, 8/1 (teilw.), 9 (teilw.), 11 (teilw.), 25 und 27 (teilw.)
Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerche werden zusätzlich 3 Teilbereiche in der Gemarkung Hohenborn dargestellt, die nicht in den Geltungsbereich einbezogen wurden, sondern gem. §1a Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Städtebauliche Verträge gesichert werden.
Während der Auslegungsfrist
vom 03.03.2025 bis 04.04.2025 (einschließlich)
können alle an der Planung Interessierten die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Zierenberg unter https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/
oder
bei der Stadt Zierenberg, Poststraße 20, Zimmer 16 34289 Zierenberg einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse christian.fischer@stadt-zierenberg.de zu den folgenden Zeiten abgeben:
| Montag - Freitag | 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.