Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist", in Verbindung mit § 88 Abs. 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), in der Fassung vom 24. November 1998, mehrfach geändert, § 64 neu gefasst und §§ 64a bis 64d sowie die Anlage neu eingefügt durch Gesetz vom 26.11.2024 (GVBl. S. 365), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat Schwegenheim in seiner Sitzung am 19.08.2025 den Bebauungsplan „An der Speyerer Straße, 5. Änderung“, als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld entwickelt. Der Bebauungsplan „An der Speyerer Straße“ wurde am 08.09.2025 durch Herrn Ortsbürgermeister Weber ausgefertigt und tritt gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 und 5 BauGB mit dem Datum seiner öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld in Kraft. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Dabei wurde der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Somit konnte von einem Umweltbericht nach § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Der § 4 c BauGB findet keine Anwendung.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Die im Bereich der Bebauungspläne „Im Breiten Pfuhl“ sowie „An der Speyerer Straße“ angesiedelten bzw. geplanten Märkte, d.h. der Drogeriemarkt und der kleinflächige Lebensmitteldiscounter, stehen im Zielkonflikt mit den Zielen des
Landesentwicklungsprogramms IV und des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Dabei stellt die Entwicklung aus Sicht der Landesplanung eine nicht akzeptable Umgehung der einzelhandelsbezogenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung dar. Darüber hinaus konterkariert die Ortsgemeinde Schwegenheim durch ihre Planung das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Lingenfeld aus dem Jahr 2020. Nicht zuletzt entspricht die Einzelhandelsentwicklung in Schwegenheim nicht dem Zentrale-Orte-Konzept und die dem Grundzentrum Lingenfeld zugewiesene grundzentrale Versorgungsfunktion. Grund hierfür ist, dass die Ortsgemeinde Schwegenheim im Jahre 2019 bereits ca. 750 m² mehr Verkaufsfläche im Bereich Nahrungs- und Genussmittel aufwies.
Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde Schwegenheim den Bebauungsplan „An der Speyerer Straße 5. Änderung“ in der Gemeinderatssitzung am 19.08.2025 als Satzung beschlossen, mit dem Ziel die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente auszuschließen und die Festsetzung bezüglich der Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten neu zu formulieren.
Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage von Schwegenheim, nordwestlich der Bundesstraße 9 (B 9) und östlich der Landesstraße 537 (L 537) in der Gemarkung Schwegenheim und umfasst eine Fläche von ca. 11,72 ha.
Abgrenzung des Plangebietes:
Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 7461/1, 4032/3, 4032/2, 3820/6, 3820/5, 4038/15, 4038/14, 3791/5, 3791/4 (Bundesstraße 9 / B 9), 4038/11 (Bundesstraße 9 / B 9), 4038/12, 3791/6, 4035/3, 3820/3, 4038/13, 4038/10, 4038/17, 4038/16, 4038/6, 3810/5, 3810/14, 3810/16, 3810/13, 3810/12, 3810/18, 3810/17, 3810/10 (Straße „Speyerer Straße“), 3810/3, 3810/11, 3810/2, 3810/1, 3820/4 (Straße „Speyerer Straße“), 3830/1, 3830/2, 3830/8, 3830/9, 3830/4, 3830/5, 3830/6, 3830/7, 4035/1 und 4035/2 sowie eine Teilfläche der Flurstücksnummer 7458 (landw. Wirtschaftsweg) in der Gemarkung Schwegenheim.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden
durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7458 (landw.
Wirtschaftsweg),
durch Querung der Flurstücksnummer 7458 (landw. Wirtschaftsweg) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7461/1,
durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7461/1,
Im Osten
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücksnummern 7457 (landw.
Wirtschaftsweg) und 7407 (landw. Wirtschaftsweg),
Im Süden
durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücksnummern 7598
(Bundesstraße 9 / B 9) und 7597/2 (Bundesstraße 9 / B 9),
Im Westen
durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7593/4 (Landesstraße
537 / L 537).
Der Bebauungsplan, bestehend aus den „Textlichen Festsetzungen“, diese wiederum bestehend aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sowie der „Begründung, kann gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, Fachbereich 2 (Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen), Zimmer 306 eingesehen werden. Auf Verlangen gibt die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind zurzeit montags und dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleitungstag), donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Dienstleistungsmittag) oder nach telefonischer Vereinbarung
Allgemeine Hinweise
Es wird gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) geändert wurde, darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, |
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Schwegenheim, den 08.09.2025
Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Speyerer Straße 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Schwegenheim