Forstrevier Lustadt
Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld können über die zuständigen Forstreviere zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zu den einzelnen Forstrevieren:
Künftig können Sie ab Anfang September bis spätestens Ende der ersten Novemberwoche direkt online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen (link siehe oben). Sie erhalten dann zu Ihrer Online-Anfrage auch eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu den neuen Preisen und dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!
Wichtigste Änderungen im Forstrevier Lustadt:
Brennholzanfragen sind generell nur noch online über die Homepage und nur noch im Ausnahmefall mit Formular aus den Rathäusern per Post möglich!
Für alle Brennholz-Kunden gilt:
Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt. (Anfragen in Weingarten werden unter den beiden zuständigen Revieren abgeglichen). Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.
Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:
Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!
Kontakt: Forstrevier Lustadt, Jahnstr. 8, 76756 Bellheim
Mobil: 01522-8851050, florian.korff@wald-rlp.de