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Amtsblatt der VG Lingenfeld
Ausgabe 38/2023
Wichtiges auf einen Blick
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholzvergabe 2023

Forstrevier Lustadt

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld können über die zuständigen Forstreviere zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

  • Kunden ohne Internet-Zugang können wie in den Vorjahren die jeweils aktuellen Brennholz-Anfrage-Formulare ihres zuständigen Forstreviers an den Broschürenauslagen in den Rathäusern in Lingenfeld und Lustadt abholen und per Post an ihr zuständiges Forstrevier schicken. Formulare aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig!

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zu den einzelnen Forstrevieren:

  • Forstrevier Lustadt: Für Lustadt, Weingarten (Oberwald), Westheim, Lingenfeld und Germersheim

Künftig können Sie ab Anfang September bis spätestens Ende der ersten Novemberwoche direkt online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen (link siehe oben). Sie erhalten dann zu Ihrer Online-Anfrage auch eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu den neuen Preisen und dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!

Wichtigste Änderungen im Forstrevier Lustadt:

Brennholzanfragen sind generell nur noch online über die Homepage und nur noch im Ausnahmefall mit Formular aus den Rathäusern per Post möglich!

  1. Es können keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!
  2. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Schlagabraum kann zwar optional angefragt werden, falls dieser jedoch aufgrund der geringen Verfügbarkeit nicht in ausreichender Menge bereitsteht, erfolgt die Zuteilung der angefragten Menge ohne Rückfrage ganz oder teilweise als Polterholz!
  3. Preise: 20 €/Rm Nadelholz-Schlagabraum, 25 €/Rm Laubholz-Schlagabraum, 50 €/Fm Nadelholz-Polter, 70 €/Fm Laubholz-Polter

Für alle Brennholz-Kunden gilt:

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt. (Anfragen in Weingarten werden unter den beiden zuständigen Revieren abgeglichen). Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.

Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:

  • Komplette Schutzkleidung ist von Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)!
  • Es dürfen nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz!
  • Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!

Kontakt: Forstrevier Lustadt, Jahnstr. 8, 76756 Bellheim

Mobil: 01522-8851050, florian.korff@wald-rlp.de