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Amtsblatt der VG Lingenfeld
Ausgabe 39/2023
Wichtiges auf einen Blick
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholz

Forstreviere Lustadt und Modenbach

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld können über die zuständigen Forstreviere zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

Sie können ab sofort bis spätestens 30. November direkt online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen (link siehe weiter unten).

Alle wichtigen Informationen und die Online-Anfrageformulare der zuständigen Forstreviere finden Sie immer aktuell in der Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen unter: https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/ oder einfach über Google-Schlagwortsuche „Forstamt Bellheim“.

Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über Internet – es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang können auch evtl. über Angehörige/Freunde die Anfrage mit ihren Angaben per Smartphone aufgeben lassen. Wenn auch dies für Sie nicht möglich ist, können Sie in der aktuellen Umstellungsphase auf das Online-Anfrageverfahren im Revier Lustadt wie in den Vorjahren auch noch die jeweils aktuellen Brennholz-Anfrage-Formulare des Forstreviers an den Broschürenauslagen in den Rathäusern in Lingenfeld und Lustadt abholen und per Post an ihr zuständiges Forstrevier schicken.

Alle Formulare / Preise aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig!

Wichtigste Änderungen in diesem Jahr

  1. Brennholzanfragen sind generell forstamts- und landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage auch gleich eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!
  2. Es können leider keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!
  3. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Schlagabraum kann unter den „Bemerkungen“ zwar optional angefragt werden, falls dieser jedoch aufgrund der geringen Verfügbarkeit nicht in ausreichender Menge bereitsteht, erfolgt die Zuteilung der angefragten Menge ohne Rückfrage ganz oder teilweise als Polterholz!
  4. Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.
    1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster
  5. Preise: Nadelholz-Polter: 50 €/Fm (= 35,71€/Ster) / Laubholz-Polter: 70 €/Fm (=50,-€/Ster) / Nadelholz-Schlagabraum: 23,80€/Fm (=20€/Ster) / Laubholz-Schlagabraum 35€/Fm (=25 €/Ster)

Für alle Brennholz-Kunden gilt:

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt. Es können keine Doppelanfragen bei mehreren Revieren abgegeben werden. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine möglichst gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.

Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.

Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:

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Komplette Schutzkleidung ist von Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)!

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Es dürfen nur markierte Rückegassenbefahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz!

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Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!