Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben in ihrer letzten Sitzung am 10.09.2024 die Einführung von wiederkehrenden Straßengebühren in der Gemeinde Wohratal einstimmig beschlossen. Der Beschluss der zehn anwesenden Stimmberechtigten folgte damit der Empfehlung des Bauausschusses, der sich bereits am 03.07.24 zur Thematik beriet.
Was sind „wiederkehrende Straßengebühren“?
Das Konzept der wiederkehrenden Straßengebühren beruht auf der Grundidee, dass die kommunale Infrastruktur von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Die Maßnahme sieht vor die Kosten für Straßensanierungen und Ausbaumaßnahmen in einer Kommune nach solidarischem Prinzip auf mehr Schultern zu verteilen. Im Falle einer Sanierungsmaßnahme werden die Baukosten damit nicht nur auf die unmittelbaren Anlieger der betroffenen Straße verteilt, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern in einem zuvor festgelegtem Abrechnungsgebiet getragen. Das bedeutet: Mehr Haushalte zahlen öfter, aber auf die Gesamtdauer gesehen, weniger. Gleichzeitig entsteht eine gleichmäßige vorhersehbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger über mehrere Jahre. Beiträge werden nur dann erhoben, wenn in einem Abrechnungsgebiet auch Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Im Vorfeld des Beschlusses hatte der Bauausschuss eine Modelberechnung an zwei Straßen in der Gemeinde durch Herrn Thomas Becker vom Planungsbüro KC Becker durchführen lassen. Die Sanierungskosten für die Schulstraße in Langendorf und einen Abschnitt der Gemündener Straße in Wohra wurden in dieser Analyse geschätzt und die potenziellen Einmalbeiträge und die wiederkehrenden Gebühren verglichen. In der Modelanalyse des Planungsbüros ließ sich erkennen, dass die finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge mittel – bzw. langfristig geringer ausfällt als beispielsweise bei der Erhebung von Einmalbeträgen. Auf Empfehlung des Planungsbüros ist für die Gemeinde Wohratal eine Aufteilung in fünf Beitragsgebiete vorgesehen. Diese Gebiete umfassen die jeweiligen Ortsteile. Lediglich der Ortsteil Wohra soll aufgrund der besonderen Lage des „Taspel“ in zwei Beitragszonen aufgeteilt werden. Die Gemeindevertretung erhofft sich durch die Einführung der wiederkehrenden Gebühren, dass die Instandsetzung von sanierungsbedürftigen Straßen im Gemeindegebiet zukünftig vorangebracht wird und öffentliche Straßen, Wege und Plätze nachhaltig verbessert werden.
Sie haben Fragen? Am 19.11.24 werden Ihre Fragen im Rahmen einer Bürgerversammlung ab 19 Uhr im Bürgerhaus Wohratal beantwortet und weitere Informationen geboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.