Fälschlich entsorgte Hackschnitzel auf einem Ablageplatz. (Foto: Gemeinde Wohratal)
Die Gemeindeverwaltung möchte darauf hinweisen, dass die Entsorgung von Grasschnitt und Hackschnitzel auf den Ablageplätzen nicht gestattet ist. Die Plätze dienen ausschließlich der Entsorgung von Ast- und Baumschnittmaterial.
Darüber hinaus richtet sich das Entsorgungsangebot ausschließlich an private Haushalte der Gemeinde Wohratal. Eine gewerbliche Entsorgung von Astabfällen oder größeren landwirtschaftlichen Mengen ist untersagt. Diese können z. B. direkt beim Biomassezentrum in Stausebach entsorgt werden.