Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung hingewiesen.
Nähere Auskunft über die -jederzeit widerrufliche- Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie bei der Gemeindekasse Wohratal, Herr Gilsebach, Telefon: 06453 -645413, E-Mail: s.gilsebach@wohratal.de