Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wohratal hat am 10.06.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohra Süd“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Wohra, westlich der „Halsdorfer Straße“. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Wohra werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 38/7 tlw., 49/6 tlw., 50/4, 51tlw. und 52/1 tlw., jeweils Flur 9.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung eines großflächigen Lebensmittelmarktes. Es erfolgt daher die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründungen sowie der Umweltbericht und der Ergebnisbericht zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom
27.10.2025 – 28.11.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse https://www.wohratal.de/bauen-gewerbe/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen in der Gemeinde Wohratal, Halsdorfer Straße 56, 35288 Wohratal aus. Die Einsichtnahme ist während der allg. Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Bebauungsplan Nr. 7 „Wohra Süd“ – 2. Änderung und Erweiterung sowie
Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
genordet, ohne Maßstab