Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Abräumfeuer (z. B. zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle aus land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung) vorab bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind.
Die Anmeldung des Feuers sollte mind. 2 Tage im Voraus erfolgen.
Name, Anschrift und telefonischer Kontakt des Verantwortlichen
Ort und Zeitpunkt des geplanten Feuers mit genauer Angabe von Straße + Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück oder geographische Koordinaten
100 m von Wohnhäusern
35 m von sonstigen Gebäuden
5 m zur Grundstücksgrenze
100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten / Druckgasen und Betrieben mit explosionsgefährlichen Stoffen
50 m von öffentlichen Verkehrswegen
100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern und Heiden
20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern
Die Anmeldung dient dem vorbeugenden Brandschutz und der Information der Feuerwehr. Nicht angemeldete Feuer können zu Fehlalarmen und unnötigen Feuerwehreinsätzen führen, die kostenpflichtig für den Verursacher sein können.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.