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Nachrichten aus Wohratal
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Abräumfeuer (z. B. zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle aus land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung) vorab bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind.

Die Anmeldung des Feuers sollte mind. 2 Tage im Voraus erfolgen.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Informationen an:
  • Name, Anschrift und telefonischer Kontakt des Verantwortlichen

  • Ort und Zeitpunkt des geplanten Feuers mit genauer Angabe von Straße + Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück oder geographische Koordinaten

Bitte beachten Sie folgende Mindestabstände für die Durchführung eines Abräumfeuers: (gem. §3 Abs. 2 PflAbfV HE)
  • 100 m von Wohnhäusern

  • 35 m von sonstigen Gebäuden

  • 5 m zur Grundstücksgrenze

  • 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten / Druckgasen und Betrieben mit explosionsgefährlichen Stoffen

  • 50 m von öffentlichen Verkehrswegen

  • 100 m von Naturschutzgebieten, Wäldern und Heiden

  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Die Anmeldung dient dem vorbeugenden Brandschutz und der Information der Feuerwehr. Nicht angemeldete Feuer können zu Fehlalarmen und unnötigen Feuerwehreinsätzen führen, die kostenpflichtig für den Verursacher sein können.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung