Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 05.11.24 in Hertingshausen stand ganz unter dem Thema „Finanzen“. Neben dem Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 befassten sich die Mitglieder der Gemeindevertretung unter anderem mit dem zweiten Bericht des Haushaltsvollzuges des laufenden Geschäftsjahres 2024 und verabschiedeten zudem eine neue Hebesatzsatzung.
Verabschiedung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuerreform 2025
Mit der einstimmigen Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung erfolgte ein wichtiger Schritt um die neue Grundsteuerreform zum 01. Januar 2025 umzusetzen. Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform wird ab 2025 erstmals die Grundsteuer auf der Grundlage von neu ermittelten Messbeträgen, die durch das Finanzamt festgesetzt wurden, berechnet.
Die ermittelten Messbeträge fußen auf den Erklärungen, die von Grundeigentümern bereits im Jahr 2022 verpflichtend an das Finanzamt übermittelt werden mussten. Auf Grundlage der Erklärung wurde den Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag bereitgestellt. Jener Messbetrag spielt eine zentrale Rolle für die Ermittlung der tatsächlichen Grundsteuerschuld – die Kommunen verrechnen den Messbetrag mit dem Hebesatz:
Mit dem Beschluss der neuen Hebesatzsatzung folgt die Gemeindevertretung der Empfehlung des Landes Hessens die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Aufkommensneutral bedeutet, dass sich der Gesamtertrag der Grundsteuer innerhalb der Gemeinde Wohratal allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Das heißt jedoch nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein wird. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann es zu Abweichungen nach oben oder unten kommen. Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 allen Steuerpflichtigen zugestellt und enthalten die oben dargestellten Grundlagen.
| Hebesatz Grundsteuer alt | Hebesatz Grundsteuer neu ab 01.01.2025 |
| Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 455% | 365% |
| Grundsteuer B Grundstücke | 580% | 350% |
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