Die Gemeindesteuern und Abgaben für das I. Quartal 2025 sind am 15.02. zur Zahlung fällig.
Gutschriften aus der Schlussabrechnung 2024 können von der I. Quartalszahlung abgezogen werden.
Wenn Sie eine Auszahlung der Gutschrift wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse in Verbindung.
Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Gutschriften mit der ersten Abbuchung verrechnet.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung hingewiesen.
Nähere Auskunft über die -jederzeit widerrufliche- Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie bei der Gemeindekasse Wohratal, Herr Gilsebach, Telefon 06453-645413, Email s.gilsebach@wohratal.de.