Die gültigen Hebesätze zum 01. Januar 2025 gemäß der Hebesatzung vom 05.11.2024 sind:
| Grundsteuer A | 365 v.H. (vorher 455 v.H.) |
| Grundsteuer B | 350 v.H. (vorher 580 v.H.) |
• Für Rückfragen zur Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
• Widersprüche gegen den neuen Messbetrag sind ebenfalls direkt beim Finanzamt einzulegen. Widersprüche entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
Fehlt Ihnen ein Bescheid der Gemeinde Wohratal über die Grundsteuer A oder Grundsteuer B?
Grund 1:
Es wurde von Ihnen keine Erklärung zur Grundsteuerreform per Elster an das Finanzamt übermittelt. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Finanzamt und geben eine nachträgliche Meldung ab. (In diesem Fall haben Sie auch keine gültige Messbetragsmitteilung 2025 vom Finanzamt erhalten.)
Infos erhalten Sie hier:
Finanzamt Marburg-Biedenkopf: 06421-698-0
Hotline Grundsteuerreform: 0800 522 533 5 / www.Grundsteuer.hessen.de
Grund 2:
Der neu berechnete Messbetrag vom Finanzamt wurde bisher noch nicht an die Gemeinde Wohratal übermittelt. Es wird ein Grundsteuerbescheid von uns folgen, sobald der Messbetrag durch das Finanzamt bereitgestellt wurde.
Sollte Ihnen bereits eine Messbetragsmitteilung für 2025 vom Finanzamt in Papierform vorliegen, können Sie uns diese gerne zur schnelleren Bearbeitung als Kopie (per Post oder E-Mail) zukommen lassen.
Für Rückfragen: Tel.: 06453 - 6454 - 13 / E-Mail: s.gilsebach@wohratal.de