Die Frühjahrsaktion der Ast-, Strauch- und Baumschnittannahme endet zum 31.03.2024.
Wir weisen alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darauf hin, dass danach die Entsorgung von Ast- und Baumschnitt auf den Ablageflächen nicht mehr erfolgen darf.
Die nächste Sammelaktion findet im Herbst/Winter statt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume (außerhalb des Waldes), Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.