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Nachrichten aus Wohratal
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Natürlich muss auch ein Hund einmal. Aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur Ekel erregend, sondern auch gesundheitsschädlich.

Im Interesse und aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitbürger/innen sollte es selbstverständlich sein, dass „das Geschäft“ ihres Vierbeiners unverzüglich entsorgt wird.

Oder möchten Sie vor Ihrer Haustür oder beim Spaziergang in Kothaufen treten?

Oder möchten Sie Ihre Kinder oder Enkel nicht mehr auf dem Spielplatz spielen lassen können, weil er als Hundeklo missbraucht wird?

Oder würden Sie es nicht auch als eklig empfinden, wenn Sie eine Wiese voller Hundehaufen mähen müssten?

Ein paar einfache Regeln, die jede/r verantwortungsbewusste Hundehalter/in beherzigen sollte und die helfen unsere Gemeinde sauber zu halten:

  • Lassen Sie ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.

  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.

  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Das ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitbürger/innen!

  • Bewaffnen Sie sich beim Gassi gehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe, um damit ggfs. den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln.

Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, müssen Sie damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Einige Hundehalter/innen sind fälschlicherweise der Annahme, dass sie die Zahlung von Hundesteuer dazu berechtigt, die Hunde überall hinmachen zu lassen. Das stimmt nicht! Befolgen Sie bitte diese Grundsätze - Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!

Ihre Gemeindeverwaltung