in der Sommerzeit gehen erfahrungsgemäß vermehrt Beschwerden über Lärm bei der Gemeindeverwaltung Wohratal ein. Damit erst gar keine oder nur wenige Lärmbelästigungen und Lärmbeschwerden entstehen, weisen wir Sie auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin.
Grundsätzlich hat sich jede Person so zu verhalten, dass sie nicht ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
Zusätzlich dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass die Geräte und Maschinen mit dem Umweltzeichen der EU gekennzeichnet sind..
Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen gerne Herr Achim Homberger - Tel.: 06453 6454-15, E-Mail: a.homberger@wohratal.de zur Verfügung.