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Nachrichten aus Wohratal
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Gemeindeverwaltung informiert:

Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser

Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in Wohratal werden gemäß der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Wohratal (§8) folgende Gebühren erhoben:

Die ermäßigte Gebühr gilt für Veranstaltungen bzw. Feiern von orts-ansässigen Nutzern, die eine normale Beanspruchung der Einrichtung bedingen und nicht gewerblichen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen. Die volle Gebühr ist zu entrichten bei Nutzungen durch auswärtige Personen, Organisationen oder für gewerbliche Zwecke.

Die detaillierte Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Wohratal können Sie jederzeit bei uns vor Ort oder online auf unserer Webseite (www.wohratal.de/buergerservice/satzungen) einsehen.