Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bitte um Vorschläge zur Nachbesetzung des Ortsgerichts Wohratal
Die Amtszeit von zwei Ortsgerichtsschöffen endet im Sommer 2025. Daher müssen zwei Ortsgerichtsschöffen/-innen neu gewählt werden. Das Ortsgericht und Bürgermeister Dawedeit bitten deshalb um Vorschläge von Kandidaten und Kandidatinnen.
Vorab einige Informationen des Ortsgerichts die evtl. für Kandidatur ausschlaggebend sein könnten:
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es nur in Hessen gibt. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht in dessen Bezirk das betreffende Ortsgericht liegt, für uns ist dies das Amtsgericht Kirchhain. Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte ehrenamtliche Beamte des Landes Hessen. Folgende Aufgaben obliegen dem Ortsgericht:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften für
- Vollmachten (General-, Spezial-, Vorsorge-, Betreuungsvollmachten, Patienten-, Sorgerechtsverfügungen etc.)
- Kirchenaustritte
- Eintragung von Grunddienstbarkeiten
- Löschung von Belastungen
- Erbschaftsausschlagungen
- Mitteilungen an das Vereinsregister
- Sonstige Grundbuchangelegenheiten.
- Erstellung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Schätzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungseigentum und Inventar
- Sicherung des Nachlasses z.B., wenn keine Erben vorhanden sind
- Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor/in des Amtsgerichts Kirchhain. Vorschläge können an den Gemeindevorstand -Bürgermeister- der Gemeinde Wohratal gerichtet werden.
Gez. Karl Ludwig Bubenheim
Ortsgerichtsvorsteher