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Nachrichten aus Wohratal
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen des Gemeindevorstandes
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Mitteilungen des Gemeindevorstandes

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Gemeindewahl der Gemeinde Wohratal am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 das Ergebnis der Gemeindewahl wie folgt festgestellt:

Zur Gemeindewahl waren 1.816 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.116 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 61,45 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.086 Stimmzettel gültig und 30 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 13.332 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Gemeinsam für Wohratal (GfW)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Hinweis:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter der Gemeinde Wohratal (Anschrift: Halsdorfer Straße 56, 35288 Wohratal, Telefon: 06453 6454-0); der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Wohratal
Wohratal, 27. März 2026
Heiko Dawedeit
Wahlleiter