Sie haben Interesse an spannenden Aufgaben, möchten gerne in einem engagierten Team mitarbeiten, dann haben wir hier genau das Richtige für Sie.
Zur Verstärkung unseres Teams bei der Ordnungspolizei suchen wir für den Einsatz im gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Ostkreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
für eine unbefristete Einstellung.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Das Arbeitsgebiet erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und
Wohratal. Zentraler Dienstort ist Kirchhain. Die Tätigkeit findet überwiegend im Außendienst statt.
Ausbildungsanforderung
abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als Verwaltungs(fach)angestellte/r, in einem verwaltungsnahen kaufmännischen oder ähnlichen Beruf (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r), Sicherheitsgewerbe, Bürokaufmann/-frau usw.)
und
abgeschlossene Ausbildung zur Ordnungspolizeibeamtin / zum Ordnungspolizeibeamten. Der dazu nötige Sonderlehrgang mit rund 230 Unterrichtsstunden beim Hessischen Verwaltungsschulverband (mit Prüfung) kann innerhalb einer Frist von einem Jahr nachgeholt werden.
Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
Sicheres und repräsentatives Auftreten, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern bei interkultureller Kompetenz
Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit (Deeskalationsprinzip)
Hohe Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung, insbesondere Teilnahme an Sonderlehrgängen, die für die Berufsausübung erforderlich sind
ausgeprägte Teamfähigkeit und eigenständiges Arbeiten
Gute PC-Kenntnisse (MS Office)
Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung, einschl. Tragen und Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen (ausgenommen Schusswaffen) muss selbstverständlich sein
Zu Ordnungspolizeibeamtinnen und Ordnungspolizeibeamten dürfen nur Personen bestellt werden, die persönlich zuverlässig und geeignet sind, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr oder hilfsweise bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie sollen mindestens 21 Jahre alt sein und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihrem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie von ihren Befugnissen keinen unzulässigen Gebrauch machen.
Geeignet sind nur solche Personen, die körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Dies ist vor der Einstellung durch ein amts- oder betriebsärztliches Gutachten feststellen zu lassen.
Gesucht werden kontaktfreudige Persönlichkeiten mit technischem Verständnis und Geschick. Der Umgang mit den Bürgern und ihre freundliche Behandlung, selbstsicheres und freundliches Auftreten, gute Formen der Konfliktregelung nach den Deeskalationsprinzipien sowie das äußere Erscheinungsbild gehören zu den wichtigsten Anforderungen und werden bei der Auswahl ebenso wie eine erweiterte soziale, interkulturelle Kompetenz und ehrenamtliches Engagement besonders gewichtet.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf und Zeugniskopien) bitten wir bis zum 21. Mai 2024 online unter www.kirchhain.de (Rubrik Stellenausschreibungen) einzureichen.
Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung (Tel. 06422/808-175) gerne zur Verfügung.