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Nachrichten aus Wohratal
Ausgabe 6/2025
Kirchennachrichten
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Kirchennachrichten

WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!

Am 26. Oktober 2025 ist Kirchenvorstandswahl! Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben.

Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.

Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 im Pfarramt, Kirchweg 7 in Halsdorf, zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt (bitte unter 06425/ 1261) einen Termin zur Einsichtnahme ausmachen).

Vom 26.5. - 15.06.25 können im Pfarramt in Halsdorf (Kirchweg 7) Wahlvorschläge eingereicht werden. In der Kirchengemeinde Albshausen und der Kirchengemeinde Halsdorf werden je zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt. Für eine gültige Wahl werden 4 Kandidaten benötigt.

Jede Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk mit verschiedenen Wahllokalen.

Vordrucke für Wahlvorschläge erhalten Sie im Pfarramt oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl. Dem Wahlvorschlag sind die Einverständniserklärungen mit Angaben zur Person beizufügen.

Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein.

Also, bringen Sie sich ein, schlagen Sie Personen vor, die Sie gerne (wieder) im Kirchenvorstand hätten. Bis 15.06.25 ist dies noch möglich.

Wir sind gespannt!

Ihre Kirchenvorstände und
Pfarrer Martin Hahn