Nachstehend wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 bekannt gemacht.
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2015 mit dem Schlussbericht der Revision zur Kenntnis. Sie beschließt gemäß § 114 Abs. 1 HGO den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und erteilt dem Magistrat Entlastung."
Der Jahresabschluss für 2015 schließt in den drei Komponenten wie folgt ab:
| 1. Ergebnisrechnung | 2015 |
| Überschuss ordentliches Ergebnis | 1.923.172 ,59 € |
| Überschuss außerordentliches Ergebnis | 34.945,19 € |
| Summe Überschuss | 1.958.117,78 € |
| 2. Finanzrechnung |
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| Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres | -10.217.479,10 € |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln | -237.421,76 € |
| Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres | -10.454.900,86 € |
3. Vermögensrechnung
| Bilanzsumme | 118.456.821,01 € |
Der Jahresabschluss 2015 inkl. des Rechenschaftsberichtes 2015 liegt in der Zeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 13.08.2025 im Rathaus der Stadt Wolfhagen, Burgstraße 33-35, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
| Montag | 08:30 - 12:30 & 14:00 - 16:30 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:30 & 14:00 - 16:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Auf der Homepage der Stadt Wolfhagen wird dieser in der Zeit vom 04.08.2025 bis 03.08.2026 abrufbar sein.