Titel Logo
Wolfhager Stadtanzeiger
Ausgabe 17/2024
Behindertenbeauftragter der Stadt Wolfhagen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Behindertenbeauftragter der Stadt Wolfhagen

Menschen mit Behinderung haben in den meisten Fällen zusätzliche Kosten zu tragen. Ihnen räumt das Steuerrecht daher einige Vergünstigungen ein. Wir zeigen, welche Aufwendungen Menschen mit Behinderung einzeln oder mit Pauschbetrag geltend gemacht werden können.zum Beispiel

  1. Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer
  2. Möglich: Absetzen von Kosten für Kuren, Medikamente, Begleitperson
  3. Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?
  4. Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer und im öffentlichen Personenverkehr
  5. Video: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

zu Rückfragen melden Sie sich (01785214340) W. Hensel