Menschen mit Behinderung haben in den meisten Fällen zusätzliche Kosten zu tragen. Ihnen räumt das Steuerrecht daher einige Vergünstigungen ein. Wir zeigen, welche Aufwendungen Menschen mit Behinderung einzeln oder mit Pauschbetrag geltend gemacht werden können.zum Beispiel
zu Rückfragen melden Sie sich (01785214340) W. Hensel