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Wolfhager Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2026
Rathaus
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Rathaus

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2025 lag der Freibetrag bei 12.069 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für Verheiratete. Ab 1. Januar 2026 gilt für Arbeitnehmende, die das reguläre Rentenalter überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, mit der so genannten Aktivrente ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.

Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen.

Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.