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Wolfhager Stadtanzeiger
Ausgabe 21/2024
Behindertenbeauftragter der Stadt Wolfhagen
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Info

Die Behinderten-Pauschbeträge werden im Gegensatz zum Grundfreibetrag, dem Kinderfreibetrag oder zum Kindergeld nicht regelmäßig erhöht. Vor der Anpassung ab 2021 haben sich die Pauschalen seit 1975 nicht mehr geändert.

Höhe der Pauschbeträge ab 2021

Grad der Behinderung  —  Höhe des Pauschbetrags

20  —  384 €

30  —  620 €

40  —  860 €

50  —  1.140 €

60  —  1.440 €

70  —  1.780 €

80  —  2.120 €

90  —  2.460 €

100  —  2.840 €

Hilflos / Blind / Taubblind  —  7.400 €

bei Fragen rufen Sie mich an 01875214340

Mail: wolfgang.hensel@t-online.de

mfg Wolfgang Hensel