Die Behinderten-Pauschbeträge werden im Gegensatz zum Grundfreibetrag, dem Kinderfreibetrag oder zum Kindergeld nicht regelmäßig erhöht. Vor der Anpassung ab 2021 haben sich die Pauschalen seit 1975 nicht mehr geändert.
Grad der Behinderung — Höhe des Pauschbetrags
20 — 384 €
30 — 620 €
40 — 860 €
50 — 1.140 €
60 — 1.440 €
70 — 1.780 €
80 — 2.120 €
90 — 2.460 €
100 — 2.840 €
Hilflos / Blind / Taubblind — 7.400 €
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