In Deutschland ist die UN - BRK seit 2009 in Kraft. Die UN - BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen.
Im Klartext: Das Land sowie Stadte und Gemeinden haben sich bereits 2009 verpflichtet die Lebenssituation von Menschem mit Behinderungen zu verbessern.