Auf Antrag der ausführenden Baufirma ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Kanalbauarbeiten wird die gemeindeeigene Straße „Heimlingerstraße“ von der Abzweigung L158 bis zur Einmündung „Merziger Straße (L157)“ im Zeitraum vom 09.03.2026 bis voraussichtlich 12.06.2026 für den Verkehr voll gesperrt.
Dem Anliegerverkehr wird die Durchfahrt bis zum Baufeld auf Höhe der Abzweigung „Parkstraße“ ermöglicht.
Die Umleitung erfolgt über die L158 und die Trierer Straße.