Auf Antrag des Forstbetriebshofes der Gemeinde Losheim am See ergehen auf Grundlage der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung folgende verkehrsrechtliche Anordnungen:
Die Verbindungsstraße zwischen Niederlosheim und Mitlosheim wird im Zeitraum vom 09.03.2026 – 11.03.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt.
Die Umleitung führt über die Bundestraße B 268.
Außerhalb der genannten Zeit ist die Strecke wie gewohnt befahrbar.