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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024/2029

Am Donnerstag, 06.02.2025, 18:00 Uhr fand die 5. Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024/2029 im Sitzungssaal, Rathaus Losheim, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2.

Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung

3.

Bürgerfragestunde

4.

Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

5.

Beantragung der Zuweisungen gem. § 11 des Saarlandpaktgesetzes für das Jahr 2025

6.

Beteiligungsbericht der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen Gemeinde Losheim am See 2023

7.

Aufstellung des Bebauungsplans Grauental 2. BA

8.

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach

9.

Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See

10.

Vergabe von Aufträgen

Nichtöffentlicher Teil

11.

Campingplatz Losheim am See

Hier: 2. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen dem Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur und der Wellnester Losheim am See GmbH vom 01. Mai 2021

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung

Der Bürgermeister verwies auf die anstehende Bundestagswahl und erläuterte kurz den Stand im Wahlbüro der Gemeinde. Die Mitarbeiter wären gerade dabei 2130 Briefwahlanträge zu bearbeiten, um die Briefwahlunterlagen in den nächsten zwei Tagen an die Antragsteller zu versenden. Außerdem stellte er fest, dass es nach jetzigem Stand keine Probleme gäbe und die Wahl in der Gemeinde Losheim am See ordnungsgemäß stattfinden könne. Im Anschluss dankte er den zuständigen Mitarbeitern.

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über die vollzogene Vereidigung der stellvertretenden Ortsvorsteher als Ehrenbeamte.

Zu 3. Bürgerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

Zu 4. Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

ungeändert beschlossen

2025/011

Die Gemeinde Losheim am See ist gem. § 99 KSVG verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.

Aufgrund der personellen Veränderungen in der Kämmerei und beim Kreisrechnungsprüfungsamt hat sich sowohl die Erstellung des Jahresabschlusses als auch die Prüfung deutlich verzögert.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hatte die Jahresrechnung der Gemeinde Losheim am See für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom 08.11.2023 – 18.12.2024 (mit Unterbrechungen seitens des Kreisrechnungsprüfungsamtes) geprüft und festgestellt, dass aufgrund der vorgelegten Bücher und Rechnungsbelege die Gesamtrechnungslegung und Buchführung in formeller und materieller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Im Prüfungsverfahren wurden wesentliche Verstöße gegen eine geordnete Haushalts- und Finanzwirtschaft der Gemeinde nicht festgestellt.

Der Jahresabschluss 2021 schließt mit einem Überschuss i. H. v. 5.439.152,71 € ab.

Erträgen von 35.900.037,61 € (Plan: 32.234.611,00 €) standen Aufwendungen von 30.460.884,90 € (Plan: 30.592.244,00 €) entgegen.

Das Eigenkapital der Gemeinde stieg somit auf 101.294.559,29 € (Stand: 31.12.2021). Im Vorjahr betrug das Eigenkapital zum 31.12.2020 95.855.406,58 €.

Die liquiden Mittel der Gemeinde beliefen sich zum 31.12.2021 auf 15.830.383,31 €.

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2021 131.345.108,10 € (Vorjahr: 124.075.898,13 €).

Das Kreisrechnungsprüfungsamt schlägt vor, dem Bürgermeister und seiner Vertretung gem. § 101 Abs. 2 KSVG Entlastung zu erteilen.

Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist in der Einladung der Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes mit abschließender Prüffeststellung beigefügt.

Gem. § 42 Abs. 3 i. V. m. § 101 Abs. 1 KSVG ist für die Beratung sowohl im Gemeinderat als auch im Rechnungsprüfungsausschuss ein(e) besondere(r) Vorsitzende(r) zu bestellen. Dieser Vorsitzende darf nicht ein mitwirkender Beigeordneter sein.

Ergänzend wird gemäß § 101 Abs. 1 KSVG erwähnt, dass ehrenamtliche Beigeordnete, sofern sie den Bürgermeister vertreten, im Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht haben.

Diskussionsverlauf:

Die Gemeinderatsmitglieder einigten sich darauf, dass der Vorsitz von Herrn Rainer Palz übernommen wurde. Herr Palz erläuterte kurz die Eckdaten des Abschlusses 2021. Sodann ließ Herr Palz über die Jahresrechnung 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten abstimmen.

Die Gemeinderatsmitglieder schlossen sich der Ausschussempfehlung an.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach vorheriger Ausschussberatung

1.

gem. § 101 (2) KSVG, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.

der Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

An der Beschlussfassung nahmen der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht teil.

Zu 5. Beantragung der Zuweisungen gem. § 11 des Saarlandpaktgesetzes für das Jahr 2025

ungeändert beschlossen

2025/012

Mit dem Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes (Gesetz Nr. 1977) hat die Landesregierung verschiedene Komponenten zur Entlastung der Kommunen im Saarland hergestellt.

Ein Bestandteil ist die Übernahme von strukturellen Kassenkrediten. Der andere Bestandteil sind die Investitionszuweisungen, die in zwei verschiedene Arten verteilt werden.

Gem. § 11 SLPG erhalten alle Kommunen aus einem Topf von 14 Millionen allgemeine Investitionszuweisungen, zum anderen erhalten diejenigen Kommunen, die kaum oder keine strukturellen Kassenkredite ausweisen, weitere gesonderte Investitionszuweisungen von insgesamt 6 Millionen Euro.

Diese allgemeinen und gesonderten Investitionszuweisungen werden gem. der Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz zum Saarlandpakt gewährt.

Die Gemeinde Losheim am See erhält nach dem Verteilungsschlüssel für das Jahr 2025 folgende Investitionszuweisungen:

allgemeine Investitionszuweisungen:  —  229.977 €

besondere Investitionszuweisung:  —  471.742 €

Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt über die Finanzrechnung des Haushaltsjahres bzw. beim Einsatz der KELF-Mittel für Aufwendungen über eine formlose Bestätigung.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Zuweisungen gem. § 11 des Saarlandpaktgesetzes zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 6. Beteiligungsbericht der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen Gemeinde Losheim am See 2023

zur Kenntnis genommen

2025/013

Gemäß § 115 Absatz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz –KSVG- hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Entsprechend dieser Vorschrift soll der Beteiligungsbericht mindestens darstellen:

a)

- Gegenstand des Unternehmens,

-

Beteiligungsverhältnisse,

-

Besetzung der Organe,

-

Beteiligung des Unternehmens,

b)

- Erfüllung eines öffentlichen Zwecks,

c)

- Grundzüge des Geschäftsverlaufs,

-

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie

-

voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Für ein Unternehmen, an dem die Gemeinde nicht mit mehr als ein Viertel der Anteile beteiligt ist, kann von der Darstellung zu Buchstabe c abgewichen werden.

Nach der Kenntnisnahme in den Gremien, ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung die Einsichtnahme zu gestatten.

Aufgrund der vorliegenden Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse beinhaltet der Beteiligungsbericht das Jahr 2023.

Diskussionsverlauf:

Die Gemeinderatsmitglieder nahmen die Informationen zur Kenntnis.

Zu 7. Aufstellung des Bebauungsplans Grauental 2. BA

hier: Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Offenlegung

ungeändert beschlossen

2025/001

In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 23.02.2024 wurde grundsätzlich beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren auf einer Teilfläche der Gewanne "Am alten Weg" und "Russischgrauenthal" zur Schaffung von Wohnbaustellen einzuleiten.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen vorzubereiten. Mit der Planaufstellung und Verfahrensdurchführung wurde das Planungsbüro Kernplan aus Illingen beauftragt. Die vorliegenden Planunterlagen wurden in Absprache mit der Verwaltung erarbeitet. Wegen der Hanglage fand im Vorfeld zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen eine Geländeerfassung statt, in diesem konkreten Fall durch eine Drohnenbefliegung mit LiDAR.

Vorgesehen ist, auf einer Fläche in der Größe von ca. 19000 m² Wohnbauland auszuweisen und zu erschließen. Die dafür notwendigen Flächen konnten überwiegend erworben werden. In einem Fall steht der Notarvertrag noch aus.

Zwischenzeitlich liegen die ausgearbeiteten Planunterlagen vor. Sie sind als Anlage beigefügt. Die Planung orientiert sich eng an dem 2015 beschlossenen Masterplan für das gesamte Gebiet. Auf der Grundlage der Planung ist es möglich, dort bis zu 28 Wohnbaustellen zu schaffen. Davon werden nach Fertigstellung ca. 22 Parzellen als gemeindliche Wohnbaustellen zur Verfügung stehen. Die Verkehrserschließung durch Straßen erfolgt teilweise als Fortsetzung der Straße „Am alten Weg“ und teilweise über die Straße „Vierherrenwald“. Die Straßen enden als Sackgassen, so dass nur Anwohnerverkehr als Zusatzverkehr entsteht. Gleichzeitig sind aber durchgehende Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, die auch direkte Verbindungen unter anderem in die Ortsmitte oder die umliegenden Wohngebiete ermöglichen.

Auch aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes stehen der Planung keine grundsätzlichen Gründe entgegen. Allerdings sind Anforderungen an die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deutlich anspruchsvoller als beim ersten BA. Eine Teilfläche ist mittlerweile auf Landesebene als Waldfläche registriert. Dafür ist eine Aufforstung an anderer Stelle erforderlich. Die restlichen Flächen sind ökologisch relativ hochwertig, teilweise weil sie verbuscht sind, teilweise weil ein artenreicher Grünlandlebensraumtyp dort vorliegt. Auch der muss an anderer Stelle neu geschaffen werden. Der Eingriff als solches lässt sich mit den geplanten Ökokontomaßnahmen ausgleichen.

Die überplante Fläche liegt überwiegend in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Wohnbauland ausgewiesen ist. Der Bebauungsplan wird daher nach Rücksprache mit dem Planungsbüro aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im vorliegenden Fall erfolgt die Aufstellung im Regelverfahren, also mit zweimaliger Offenlegung.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der Planunterlagen den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Grauental 2. BA“ zu fassen und gleichzeitig den Planentwurf zu billigen sowie die Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für das Scoping – Verfahren mit dieser Grundlage durchzuführen. Dem folgt nach einer Auswertung und ggfls. Plananpassung die eigentliche Offenlegung.

Dem Ortsrat Losheim liegen die Planunterlagen zur Beratung vor. Es ist davon auszugehen, dass bis zur Gemeinderatssitzung am 06.02.2025 ein Ortsratsvotum vorliegt.

Diskussionsverlauf:

Es wurde darüber informiert, dass der Ortsrat Losheim in seiner Sitzung am 03.02.2025 der Planung zugestimmt hat.

Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grauental 2. BA“ wird beschlossen. Die vorliegenden Planunterlagen werden für eine erste Offenlegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 8. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach

hier: Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Offenlegung

ungeändert beschlossen

2025/002

In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 23.02.2024 wurde grundsätzlich befürwortet, in der Ortsmitte Hausbach auf einer Freifläche gegenüber der Bäckerei Quinten eine Wohnbaufläche zu entwickeln.

Die Verwaltung sollte die dafür notwendigen Schritte einleiten. Mit der Planaufstellung und Verfahrensdurchführung wurde das Planungsbüro AGSTA aus Völklingen beauftragt. Die entsprechenden Planunterlagen wurden in Absprache mit der Verwaltung erarbeitet. Wegen der Hanglage fand im Vorfeld zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen eine Geländeerfassung statt.

Es handelt sich gemäß beiliegendem Lageplan um eine Freifläche, die direkt an den Ortskern angrenzt. Wegen der zentralen Lage würde mit einer Bebauung eine innerörtliche Baulücke geschlossen. Die Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle ist daher städtebaulich sinnvoll. Auch aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes stehen der Planung keine Gründe entgegen. Der vorliegende Planentwurf umfasst eine Fläche von rund 3300 m². Er sieht die Ausweisung von insgesamt 5 Wohnbaustellen in der Größe von je ca. 550m² vor, die komplett der Vermarktung durch die Gemeinde zu Verfügung stehen. Auf weitere Details der Planung wird bei Bedarf in der Sitzung eingegangen.

Der Flächennutzungsplan weist hier überwiegend landwirtschaftliche Nutzung aus. Der Flächennutzungsplan muss nach Rücksprache mit dem Planungsbüro nicht im Parallelverfahren geändert werden, sondern kann im Zuge der Neuaufstellung angepasst werden. Der Bebauungsplan wird ansonsten im vereinfachten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB geändert.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der Planunterlagen den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ortsmitte Hausbach“ zu fassen und gleichzeitig den Planentwurf zu billigen sowie die Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dieser Grundlage durchzuführen.

Der Ortsrat Hausbach hat der Planung in seiner Sitzung am 17.12.2024 zugestimmt.

Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Hausbach“ und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Die vorliegenden Planunterlagen werden für die Offenlegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 9. Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See

vertagt

2025/027

Die Gemeinde Losheim am See gewährt seit 2011 eine finanzielle Unterstützung zur Entsorgung von Windeln. Die Richtlinie umfasst eine Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln, Inkontinenzwindeln und Stomabeuteln.

Der Zuwendungsbetrag für Inkontinenzwindeln und Stomabeuteln beläuft sich pro Person jährlich auf 48,00 €, und wird zum 30. Juni und 15. Dezember anteilig mit jeweils 24,00 € ausgezahlt. Aktuell werden ca. 140 Anträge bearbeitet.

Das jetzige Auszahlungsverfahren von 2x jährlich ist verwaltungsseitig sehr aufwendig, und könnte mit der Umstellung auf eine jährliche Auszahlung erleichtert werden.

Der Vorteil bestünde u.a. dahingehend, dass eine Auszahlung einmalig erfolgen kann, und nicht wie bisher die 2. Auszahlung um den 12. Dezember erfolgen muss, wobei die Antragsteller dennoch die Möglichkeit hätten, ihre Anträge bis Ende des Jahres einzureichen und die Nachzügler im neuen Jahr mit der Auszahlung berücksichtigt werden müssten.

Gleichzeitig sollte die Richtlinie dahingehend aktualisiert werden, dass die Bezuschussung von Babywindeln über diese Richtlinie entfällt. Eine Bezuschussung zur Entsorgung der Babywindeln erfolgt derzeit schon über die Richtlinie zur Einführung der Losheimer Familienkarte und könnte somit hier entfallen.

Die Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See wurde verwaltungsseitig aktualisiert und ist als Anlage beigefügt.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See rückwirkend zum 01.01.2025 zu aktualisieren.

Beschluss:

Die Aktualisierung der Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See zum 01.01.2025 wird in die Sitzung des Hauptausschusses vom 20.02.2025 vertagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10. Vergabe von Aufträgen

Zu 10.1. Vergabe des Auftrages für die Erschließung des Rettungszentrums und den Ausbau der Berendstraße im OT Losheim

ungeändert beschlossen

2025/004

Die Arbeiten für die Erschließung des Rettungszentrums (u. A. Terrassierung des Geländes, Herstellung der Zufahrten, Gehweg entlang der Merziger Str.) und den Ausbau der Berendstraße inkl. Kanalerneuerung von der Merziger Str. bis zur Heimlinger Str. wurden am 27.11.2024 öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 17.12.2024 statt. Es lagen Angebote von insgesamt sechs Bietern vor. Das geprüfte Submissionsergebnis ist als Anlage beigefügt.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung und Wertung der Angebote, als auch Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 16 VOB/A unterbreitet die Bauunternehmung Meiers GmbH, Losheim am See, das wirtschaftlichste Angebot mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von brutto 949.848,04 €.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Arbeiten an den Mindestbietenden, die Bauunternehmung Meiers GmbH, zu vergeben.

Die zu beauftragenden Summen gliedern sich anhand der vorgenommen Kostenaufteilung wie folgt:

- Gemeinde  — 724.313,07 €

- Abwasserwerk  — 225.534,97 €

Beschluss: Die Vergabe des Auftrages für die Erschließung des Rettungszentrums und den Ausbau der Berendstraße im OT Losheim an die Bauunternehmung Meiers GmbH, Losheim am See wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.2. Umsetzung des Brandschutzkonzeptes für die Grundschule Losheim

Hier: Vergabe eines Auftrages

ungeändert beschlossen

2025/016

Im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Grundschule Losheim am See, müssen Stahlbauarbeiten zur Herstellung einer Fluchttreppe ausgeführt werden. Hierfür wurde vom beauftragten Architekturbüro Manfred Gorges im Rahmen der freihändigen Vergabe 3 Angebote eingeholt.

Die Firma Meiser aus Oelsnitz bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 71.281,00 € brutto an.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Architekturbüro wird seitens des Fachbereiches 3 - Bauen vorgeschlagen, den Auftrag über die Stahlbauarbeiten zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes an die Firma Meiser aus Oelsnitz zu vergeben.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss: Die Vergabe des Auftrages für Stahlbauarbeiten zur Herstellung einer Fluchttreppe an der Grundschule Losheim, an die Fa. Meiser, Oelsnitz, zum Angebotspreis von 71.281,00 €/brutto wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gemeinderatsmitglied Rainer Palz nahm gemäß § 27 KSVG an der Beratung und anschließenden Abstimmung nicht teil.

Zu 10.3. Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim

hier: Vergabe eines Auftrages, 2.BA

ungeändert beschlossen

2025/017

Für die Umsetzung des 2. BA zur Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle wurde durch das Ingenieurbüro ISUF, Losheim am See, zur Lieferung und Montage eines neuen Lüftungsgerätes, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Hinweis: Das vorhandene Lüftungsgerät aus dem Erbauungsjahr der Halle ist seit 2023 irreparabel defekt.

Die Firma LKU GmbH aus Merzig bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 139.722,98 €/brutto an.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro schließt sich der Fachbereich 3 - Bauen dem Vorschlag des Ingenieurbüros an, den Auftrag über die Lieferung und Montage eines Lüftungsgerätes an die Fa. LKU GmbH, Merzig zu vergeben.

Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr in Verbindung mit der Erneuerung des Flachdaches erfolgen.

Beschluss: Die Vergabe eines Auftrages für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim über die Lieferung und Montage eines Lüftungsgerätes für den 2.BA an die Fa. LKU GmbH, Merzig, wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.4. Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim

hier: Vergabe eines Auftrages, 2.BA

ungeändert beschlossen

2025/018

Für die Umsetzung des 2. BA zur Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle wurde durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, für das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die Firma Metallbau Backes aus Wadern-Büschfeld bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 235.555,74 €/brutto an.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro schließt sich der Fachbereich 3 - Bauen dem Vorschlag des Ingenieurbüros an, den Auftrag für das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, an die Fa. Metallbau Backes, Wadern-Büschfeld zu vergeben.

Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr in Verbindung mit der Erneuerung des Flachdaches erfolgen.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Vergabe eines Auftrages für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweckhalle im OT Losheim über das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, für den 2.BA an die Fa. Metallbau Backes, Wadern-Büschfeld, wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.5. Vergabe von Gebäudereinigungsaufträgen

Hier: Vergabe des Auftrages zur Unterhaltungsreinigung der Dr. Röder Halle, Losheim am See

ungeändert beschlossen

2025/026

Der Reinigungsvertrag mit der ausführenden Firma in der Dr. Röder Halle in Losheim wurde zum Jahresende aufgrund von mehrfacher Unzufriedenheit mit den ausgeführten Arbeiten in beidseitigem Einverständnis aufgekündigt. Die Unterhalts- und Grundreinigung wurde daraufhin neu ausgeschrieben. Diesbezüglich wurde durch die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Die beschränkte Ausschreibung wurde an 4 Bieter versendet. Für die Ausführung der Leistungen sind 3 Angebote eingegangen.

Das geprüfte Submissionsergebnis vom 17.01.2025 ist in der Anlage beigefügt.

Günstigster Bieter ist die Firma SBL Dienstleistungen GmbH, Losheim am See:

mit einer geprüften Angebotssumme von: brutto: 32.532,63 €

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebots wird seitens des Fachbereichs 3 - Bauen vorgeschlagen, die Arbeiten für vorerst ein Jahr an die Firma SBL Dienstleistungen GmbH, Losheim am See mit Aussicht auf Verlängerung bis maximal 4 Jahre zu vergeben.

Beschluss: Die Beauftragung der Firma SBL Dienstleistungen GmbH für ein Jahr über die Unterhalts- und Grundreinigung der Dr. Röder Halle, Losheim am See mit Option der Vertragsverlängerung bis maximal 4 Jahre, wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.6. Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Krankenhauses in Losheim am See

Hier: Vergabe eines Auftrages

ungeändert beschlossen

2025/025

Im ehemaligen Hauptgebäude des Krankenhauses in Losheim am See befindet sich eine Aufzuganlage bestehend aus zwei Aufzügen, welche die Barrierefreiheit in die oberen Stockwerke des Gebäudes gewähren. Einer dieser Aufzüge ist schon vor dem Ankauf außer Betrieb gesetzt worden und nicht mehr funktionstüchtig. Der direkt angrenzende Aufzug befindet sich in einem bedenklichen Zustand und könnte aufgrund des Alters und der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile jederzeit außer Funktion geraten. Da dieser Aufzug das Zwischenstockwerk bedient, in der die Dialysepraxis angesiedelt ist, muss die Funktion zumindest eines Aufzuges immer gewährleistet sein. Eine andere barrierefreie Zugangsmöglichkeit gibt es vor Ort nicht.

Da ein Umbau des bestehenden noch funktionierenden Aufzuges mit dem Betrieb der Dialysepraxis kollidieren würde, wurden verwaltungsseitig Angebote zur Erneuerung des zweiten nicht mehr funktionstüchtigen Aufzuges eingeholt. Eine Reparatur dieses Aufzuges ermöglicht den weiteren reibungslosen Betrieb der Praxis, die während des Umbaus von der Maßnahme unberührt bleiben würde. Die Montagezeit beträgt ca. 2 Monate. Wenn der bestehende noch funktionsfähige Aufzug in absehbarer Zeit ausfällt, könnte die dann erneuerte zweite Anlage in Kombination mit einem Treppenlifter, den behindertengerechten Zugang in die Halbetage der Praxis ersetzen. Langfristig sollte auch über die Erneuerung der zweiten, noch funktionierenden Aufzugsanlage, beraten werden. Die Kosten hierzu betragen ca. 3.000 € mehr.

Verwaltungsseitig wurden für die Erneuerung der defekten Aufzugsanlage Angebote bei drei Fachfirmen für Aufzugsbau eingeholt. Die Ergebnisse der Angebotsprüfung sind in der Anlage beigefügt.

Das wirtschaftlichste Angebot kam von:

Fa. Schindler, Saarbrücken: brutto 151.796,40 €

Nach formeller, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Auftrag an Fa. Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, Saarbrücken zu vergeben.

Beschluss: Die Vergabe eines Auftrages zur Erneuerung einer Aufzugsanlage im ehemaligen Krankenhaus in Losheim am See an die Firma Schindler, Saarbrücken, wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.7. Sanierung des Campingplatz Losheim am See

Hier: Auftragsvergaben für Empfangsgebäude Campingplatz

ungeändert beschlossen

2025/024

Entsprechend dem Baufortschritt des Empfangsgebäudes auf dem Campingplatz Losheim wurden die Gewerke Schlosserarbeiten, sowie die Bauschreiner- u. Möbelschreinerarbeiten durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg, beschränkt ausgeschrieben.

Für die Schlosserarbeiten wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 07.01.2025 lagen 2 Angebote vor.

Die Firma Wittling GmbH, Losheim am See, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 92.176,80 € an.

Für die Bauschreinerarbeiten wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 14.01.2025 lag ein Angebot vor.

Die Schreinerei Hero GmbH, Weiskirchen, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 56.182,71 € an.

Für die Möbelschreinerarbeiten wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 14.01.2025 lag ein Angebot vor.

Die Firma SMS Innenausbau GmbH, Saarbrücken, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 30.533,00 € an.

Für die Steinmetzarbeiten wurde seitens des Planungsbüros Rogmann Ingenieure eine Preisanfrage an 3 Firmen gestellt. Zum Abgabetermin lagen 2 Angebote vor.

Die Firma Shivas, Brotdorf, bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von netto 4.055,00 € an.

Nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung wird seitens des Planungsbüros Rogmann Ingenieure und des Fachbereiches 3 - Bauen vorgeschlagen, den Auftrag für die Schlosserarbeiten an die Wittling GmbH, Losheim am See, für netto 92.176,80 €, sowie die Aufträge für die Bauschreinerarbeiten an die Schreinerei Hero GmbH, Weiskirchen für netto 56.182,71 € und Möbelschreinerarbeiten an die Firma SMS Innenausbau GmbH, Saarbrücken, für netto 30.533,00 €, den Auftrag für die Steinmetzarbeiten an die Firma Shivas, Brotdorf für netto 4.055,00 €, zu vergeben.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergaben für das Empfangsgebäude am Campingplatz in Losheim am See wie folgt:

Schlosserarbeiten an die Firma Wittling GmbH (Losheim)

zum Angebotspreis von netto 92.176,80 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Bauschreinerarbeiten an die Firma Schreinerei Hero GmbH (Weiskirchen)

zum Angebotspreis von netto 56.182,71 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Möbelschreinerarbeiten an die Firma SMS Innenausbau GmbH (Saarbrücken)

zum Angebotspreis von netto 30.533,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Steinmetzarbeiten an die Firma Shivas (Brotdorf)

zum Angebotspreis von netto 4.055,00 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.8. Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen

Hier: Vergabe eines Auftrages zur Ausführung von Trockenbauarbeiten

ungeändert beschlossen

2025/009

Die Rohbauarbeiten neigen sich der Fertigstellung und mit den Ausbauarbeiten wurde begonnen.

Durch das Architekturbüro Armin Benning wurde zur Ausführung von Trockenbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung auf Grundlage des Vergabeerlasses des Saarlandes, zuletzt geändert am 28.08.2024, vorgenommen und 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Zum Submissionstermin der beschränkten Ausschreibung für die Trockenbauarbeiten am 03.12.2024 wurden 4 Angebote eingereicht. Das Submissionsergebnis ist in der Anlage beigefügt.

Günstigster Bieter ist die Firma: Fa. Wein GmbH, 66679 Losheim am See, zum Angebotspreis von 67.232,61 €/netto.

Nach formeller, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch das beauftragte Architekturbüro Armin Benning, wird die Vergabe des Auftrages zur Ausführung von Trockenbauarbeiten zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses Rimlingen an den günstigsten Bieter empfohlen.

Dieser Empfehlung schließt sich der Fachbereich 3 – Bauen an.

Beschluss: Die Vergabe des Auftrages zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses im OT Rimlingen über die Ausführung von Trockenbauarbeiten an die Fa. Wein GmbH, 66679 Losheim am See wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.9. Renovierung der MZH im OT Niederlosheim

Hier: Vergabe eines Auftrages

ungeändert beschlossen

2025/029

Im Rahmen der Renovierung der MZH im OT Niederlosheim, soll das Flachdach der Halle erneuert werden. Hierfür wurden durch das Bautechnische Büro Lauer, Losheim am See, zur Ausführung der Rückbau- und Flachdachabdichtungsarbeiten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung 11 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebotsergebnisse sind in der Anlage beigefügt.

Die Beckmann GmbH aus Tholey bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 171.074,46 €/brutto an.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Bautechnische Büro Lauer schließt sich der Fachbereich 3 - Bauen dem Vorschlag des Bautechnischen Büros an, den Auftrag über die Rückbau- und Flachdachabdichtungsarbeiten an die Fa. Beckmann, Tholey, zu vergeben.

Die Ausführung der Arbeiten soll im Frühjahr mit der Erneuerung des Flachdaches erfolgen.

Beschluss: Die Vergabe eines Auftrages für die Renovierung der MZH im OT Niederlosheim über die Rückbau- und Flachdachabdichtungsarbeiten an die Fa. Beckmann GmbH, Tholey, zum Angebotspreis von 171.074,46 €/brutto wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.10. Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfauftrages 2024 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement

ungeändert beschlossen

2024/91

Die Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Neufassung vom 22. Dezember 1999 schreibt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 die Bestellung des Prüfers oder der Prüfstelle für den Jahresabschluss im Rahmen der Prüfung der für die Eigenbetriebe geltenden besonderen Vorschriften, hier für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, durch den Gemeinderat vor.

Die Verwaltung schlägt vor, den Prüfauftrag 2024 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement an die Dornbach GmbH, Saarbrücken, zu vergeben. Die Dornbach GmbH hat ein Angebot in Höhe von € 5.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer einschl. Reisespesen und Fahrtkosten abgegeben.

„Der Werksausschuss Immobilienmanagement empfiehlt dem Gemeinderat, die Vergabe des Prüfauftrages für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement zum Festpreis von € 5.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer an die Dornbach GmbH, Saarbrücken.“

Beschluss: Die Vergabe des Prüfauftrages für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement zum Festpreis von € 5.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer an die Dornbach GmbH, Saarbrücken wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nach der öffentlichen Sitzung wurde von den drei Fraktionen SPD, CDU und GALL ein Statement verlesen.

Vor Eintritt in die nichtöffentliche Sitzung verließen die Ratsmitglieder geschlossen die Sitzung. Dadurch wurde gemäß § 44 Abs. 1 KSVG im Laufe der Sitzung die Beschlussfähigkeitsgrenze unterschritten. Der Bürgermeister stellte daraufhin die fehlende Beschlussfähigkeit fest und schloss die Sitzung.