In letzter Zeit gehen bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Losheim am See vermehrt Beschwerden ein. Grund ist die Parksituation in allen Ortsteilen. Unmut erregt dabei vor allem das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegen, sodass gerade Passanten mit Kinderwagen oder Rollstuhl nur mit großen Schwierigkeiten vorbeikommen oder gar die Straße nutzen müssen. Auch Kinder mit dem Fahrrad müssen sich auf dem Gehweg fortbewegen können, ohne dass eine zusätzliche Gefahrenquelle besteht.
Der Gehweg ist der Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes, auf welchem sich alle - Fußgänger, Kinder sowie Menschen, die zum Beispiel mit einem Rollstuhl unterwegs sind - beim Passieren unbedingt sicher fühlen sollten. Aus diesem Grund weist die Ortspolizeibehörde noch einmal darauf hin, die Gehwege freizuhalten und auf der Fahrbahn zu parken. Auch das halbseitige Parken auf Gehwegen ist nur dort erlaubt, wo es durch Beschilderungen oder Markierungen angeordnet ist.
Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg stehen. Die Folge: Gehwege werden einfach rücksichtslos blockiert, ein Durchkommen ist - vor allem für Rollstuhlfahrer - kaum möglich. Die Ortspolizeibehörde hofft auf das Verständnis und die Mitarbeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, damit sich die Situation für alle Beteiligten bald verbessert.
Das Parken auf dem Gehweg und dem Radfahrschutzstreifen ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, denn diese sind für Fußgänger und den Radfahrer gedacht. Sie sollen sich nicht in eine Gefahrensituation begeben, weil sie einem Fahrzeug auf einem zugeparkten Gehweg oder Schutzstreifen ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder, Gehbehinderte und Fahrradfahrer können dadurch einem hohen Risiko ausgesetzt werden. Um das entstehende Risiko zu minimieren weise ich darauf hin, dass die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde das Parkverhalten auf dem Bürgersteig und den Radfahrschutzstreifen verstärkt kontrollieren werden.