Der Rat der Gemeinde Losheim am See hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Oben im Dell“ beschlossen. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Gemeinde Losheim am See den Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren können gem. § 34 Abs. 4 BauGB Satzungen aufgestellt werden, welche einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Zeit
vom 10. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024
während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr; 13.30 bis 15.30 Uhr und Donnerstag 8.30 bis 12.00; 13.30 bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Losheim am See, Fachbereich „Umwelt/Liegenschaften/Bauleitplanung“ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig wird die Ergänzungssatzung „Oben im Dell“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Losheim am See https://www.losheim.de/bauen-tourismus-wirtschaft/offenlegungen/bauleitplanung
zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 10. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
| • | Planzeichnung der Ergänzungssatzung (Teil A) |
| • | Textteil der Ergänzungssatzung (Teil B) |
| • | Begründung der Ergänzungssatzung |
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Adresse: wludwig@losheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Losheim am See oder ein von der Gemeinde Losheim am See eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Losheim am See oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Losheim am See oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Losheim am See ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.