Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung gilt für das
Jubiläumsfest „20 Jahre Felsenweg“ in Waldhölzbach
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Kurstraße“ wird vom 06.04.2025 06.00 Uhr bis zum 06.04.2025 23.30 Uhr ab den Einmündungen „Waldhölzbacher Straße L373“ zur Einbahnstraße erklärt.
Für die gesamte Kurstraße gilt ab den Einmündungen „Waldhölzbacher Straße L373“ ein linksseitig absolutes Halteverbot.
Für die gemeindeeigenen Straßen „Zum Heidenpeter“, „Buchenstraße“ und „Zum Lachenwald“ gilt in Fahrtrichtung „Lacherbruch“ ebenfalls ein linksseitig absolutes Halteverbot.
Für die gemeindeeigenen Straßen „Zum Heidenpeter“, „Buchenstraße“ und „Zum Lachenwald“ wird zur Einfahrt in die Kurstraße eine vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts angeordnet.
Der Parkplatz oberhalb des Bürgerhauses ist für das Beparken zu sperren und für geladene Gäste freizuhalten.
Die Beschilderung erfolgt gemäß dem beigefügten Beschilderungsplan
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.