Bekanntmachung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte in der Gemeinde Losheim am See am 09. Juni 2024.
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Losheim am See hat sich in seiner Sitzung vom 10. April 2024 mit der Zulassung der von den Parteien und Wählergruppen eingereichten Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl und die Ortsratswahlen in der Gemeinde Losheim am See befasst.
Für die Gemeinderatswahl hat der Gemeindewahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen:
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Liste 1 |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Liste 2 |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) Liste 3 |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) Liste 5 |
| - | Grün Alternative Liste Losheim (GALL) Liste 19 |
Für die Ortsratswahlen hat der Gemeindewahlausschuss folgende Wahlvorschläge zugelassen:
- | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
In alle Ortsteile
- | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
In alle Ortsteile außer Ortsteil Bachem und Bergen
- | Freie Demokratische Partei (FDP) |
Im Ortsteil Wahlen
- | Grün Alternative Liste Losheim (GALL) |
Im Ortsteil Losheim
Besonderheit Ortsratswahl Wahlen:
Die Parteien CDU und FDP sind für die Wahl zum Ortsrats im Ortsteil Wahlen eine Listenverbindung gem. § 29 Kommunalwahlgesetz (KWG) eingegangen.
Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsräte (mit Ausnahme der Mitglieder der Ortsräte Bachem und Bergen) erfolgt gem. § 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
In den Ortsteilen Bachem und Bergen erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, da nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden hiermit gem. § 30 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 25 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.