Am Donnerstag, dem 04. Mai 2023, findet um 19.00 Uhr im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Rimlingen die Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rimlingen statt.
Tagesordnung
| 1. | Bericht über das abgelaufene Rechnungsjahr |
| 2. | Entlastung des Jagdvorstehers und der Kassenführung |
| 3. | Verwendung des Jagdertrages 2023/2024 |
| 4. | Haushaltsplan 2023/2024 |
| 5. | Informationen des Jagdvorstehers (§ 7 Abs. 12 SJG) |
| 6. | Verschiedenes |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft werden hiermit eingeladen.
Jagdgenossen, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch einen anderen Jagdgenossen oder durch volljährige Verwandte gerader Linie vertreten zu lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht.
Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur derjenige Jagdgenosse ist, der im Grundflächenverzeichnis eingetragen ist.