Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhofsangelegenheiten

Abräumen der Rasengräber

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. §16 Abs. 2 der Friedhofssatzung, alle Rasengräber ohne Einfassung ab sofort bis Allerheiligen von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten freizuhalten sind.

Nur so können erforderliche Mäharbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Der Bürgermeister
als Friedhofsverwaltung