Am Donnerstag, 13.03.2025, 18:00 Uhr fand die 6. Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2024/2029 im Sitzungssaal, Rathaus Losheim, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden der Nachtragspunkt TOP 20 „Campingplatz Losheim am See Hier: 2. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen dem Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur und der Wellnester Losheim am See GmbH vom 01. Mai 2021“, in die Tagesordnung der Sitzung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Fraktionsvorsitzende der SPD Björn Kondak informierte kurz über die aktuelle Situation mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat und dass seitens der Politik ein Schlichtungsverfahren ins Gespräch gebracht wurde. Diesem Verfahren hätte der Bürgermeister auch zugestimmt. Der Bürgermeister hätte darum gebeten, dass zunächst geklärt wird, in welchem Rahmen das Verfahren stattfinden und wen man als Schlichter involvieren könne. Björn Kondak führte weiter aus, dass bereits drei Schlichter angefragt wurden mit Inhalt eines möglichen Zeitplans, der Kosten und der in welcher Größenordnung dies stattfinden soll. Sobald es eine Rückmeldung gäbe, würde der Bürgermeister darüber informiert.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Palm stellte die Frage, warum die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung nicht in Gänze veröffentlicht wurde. Gemeinderatsmitglied Christian Mertes fügte hinzu, dass ein entscheidender Teil fehlen würde. Verwaltungsseitig wurde erklärt, dass es sich hierbei um eine Anlage handele und diese grundsätzlich nicht mit veröffentlicht würden. Stefan Palm teilte die Meinung nicht, denn seiner Ansicht nach handelte es sich nicht um eine Anlage, sondern wäre als gesprochenes Wort fester Bestandteil der Niederschrift. Der Vorsitzende machte den Vorschlag, dass die Veröffentlichung nachgeholt werden könne, er dann aber ebenfalls Stellung beziehen müsse.
Stefan Palm äußerte abschließend, dass man sich darüber gewundert hätte, dass das Statement nicht mitveröffentlicht wurde.
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung |
| 3. | Bürgerfragestunde |
| 4. | Beratung des Wirtschaftsplanes und Stellenplanes 2025 für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur |
| 5. | Beratung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement |
| 6. | Stellenplan 2025, 3. Entwurf |
| 7. | Haushaltsplan und Investitionsplan 2025, 3. Entwurf |
| 8. | Wirtschaftsplan und Stellenplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar |
| 9. | Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Losheim am See nach § 41 KSVG - Containerstandplatz Waldkindergarten Wahlen |
| 10. | Vorstellung der Vorentwurfsplanung für die Sanierung und Erweiterung der KiTa „St. Wendalinus“ im OT Britten |
| 11. | Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See |
| 12. | Vergabe eines Planungsauftrages für die Erstellung der Prüfstatik für den Neubau der Feuerwache im OT Losheim |
| 13. | Vergabe des Strandbadbetriebes bezüglich Badeaufsicht und Kassenbetrieb |
| 14. | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Forsthaus Hausbach“ im Ortsteil Hausbach mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans |
| hier: Abwägung des Scoping-Verfahrens, Billigung des Planentwurfs und zweite Offenlegung |
| 15. | Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen |
| 16. | Vergabe von Aufträgen |
| 16.1 | Sanierung der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wahlen |
| Erneuerung von Fenster- und Türelementen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 17. | Vergabe von Aufträgen |
| 18. | Grundstücksangelegenheiten |
| 19. | Personalangelegenheiten |
| 20. | (Nachtrag) |
| Campingplatz Losheim am See |
| Hier: 2. Ergänzung des Pachtvertrages zwischen dem Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur und der Wellnester Losheim am See GmbH vom 01. Mai 2021 |
Protokoll
Öffentlicher Teil
Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung
Der Bürgermeister informierte darüber, dass die Baugenehmigung für den „Neubau Feuerwache“ vorläge und ein Termin mit dem Innenminister Reinhold Jost anstehen würde. Dabei gehe es auch um die Bezuschussung für das Projekt. Er hoffe hierbei auf eine Aufstockung der bereits zugesagten Förderung.
Zu 3. Bürgerfragestunde
Es lagen keine Anfragen vor.
Zu 4. Beratung des Wirtschaftsplanes und Stellenplanes 2025 für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur
ungeändert beschlossen
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses/des Werksausschusses Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur und des Werksausschusses Eigenbetrieb Immobilienmanagement vom 10. Dezember 2024 wurde der 2. Entwurf zum Wirtschaftsplan 2025 vertagt, weil noch ergänzende Abstimmungen hinsichtlich der Personalkosten in Verbindung mit dem Stellenplan überprüft werden sollten.
Im vorliegenden 3. Entwurf zum Erfolgsplan wurden zum 2. Entwurf folgende Veränderungen eingearbeitet, die das Unternehmensergebnis von 2.420.545 € auf 2.357.147 € verringern:
| - | Reduzierung der Personalkosten um 164.400 € unter Berücksichtigung der erhöhten Personalkosten in der Kostenstelle Dr. Röder Halle |
| - | Kostenstelle Stausee |
| Erhöhung der Fremdleistungen (Fa. Kötter) durch die Auslagerung Bademeister um 69.270 € |
| Zusätzliche Berücksichtigung eines KFZ-Leasings in Höhe von 9.132 € |
| Erlösminderung durch den Wegfall der Weiterberechnung des Bademeisters für das Schulschwimmbecken um 22.600 € |
Demnach schließt der Erfolgsplan mit 1.106.660 € Erträgen und 3.463.807 € Aufwendungen ab.
Im Vermögensplan wurden Investitionen für das Bürgerhaus Hausbach gem. dem Ortsratsbeschluss in Höhe 60 T€ zusätzlich aufgenommen. Demnach schließt der Vermögensplan ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von 7.921.530 € ab.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.486.000 € festgesetzt.
Stellenplan 2025:
Auf die Erläuterungen zum Stellenplan wird besonders hingewiesen. Ergänzend wird die Personalabteilung des Rathauses für Rückfragen in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Die Werkleitung Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Wirtschaftsplans 2025 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) und Stellenplan 2025 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur in der vorgelegten Form.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2025 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) und der Stellenplan 2025 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 5. Beratung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
ungeändert beschlossen
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wurde in Anlehnung an den Haushaltsplan für ein Jahr, d.h. für das Wirtschaftsjahr 2025, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025, erstellt.
Als Anlagen sind beigefügt:
| - | der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2025, |
| - | Erfolgsplan einschl. aller Kostenstellen und |
| - | der Investitionsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2025. |
Der Wirtschaftsplan 2025 beinhaltet den Erfolgs- und Vermögensplan, den fünfjährigen Finanzplan und die Erfolgsübersichten der Kostenstellen. Während der Vermögensplan einen Überblick über die voraussichtlichen Investitionen sowie die Tilgung von Fremddarlehen einerseits und die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen andererseits aufzeigt, gibt der Erfolgsplan eine Übersicht über die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des jeweiligen Planungszeitraums. Die Vorjahreszahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.12.2024.
Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 917.000 € (VJ: 5.841.000 €).
Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 35 Ziffer 17a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Immobilienmanagement dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erfolgsplan:
Der Erfolgsplan 2025 hat ein negatives Ergebnis von 566.582 € (VJ: 182.952 €).
Vermögensplan:
Der Vermögensplan 2025 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.090.902 € (VJ: 6.399.627 €) ab und ist damit ausgeglichen. Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen in Höhe von 1.377.000 € (VJ: 6.168.000 €) bei geplanten Zuschüssen von 460.000 € (VJ: 327.000 €) bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 917.000 € (VJ: 5.841.000 €). Die Zuweisung aus dem Gemeindehaushalt für die Verlustabdeckung beträgt 647.212 € (VJ: 182.952 €).
Im Wirtschaftsplan 2025 soll der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 460.000 € (VJ: 327.000 €) festgesetzt werden. Damit soll ggfs. die Möglichkeit eingeräumt werden, verzögerte Zuschussgewährungen vorzufinanzieren.
Die Werkleitung des Eigenbetrieb Immobilienmanagement empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Wirtschaftsplans 2025 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) in der vorgelegten Form.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2025 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) des Eigenbetriebs Immobilienmanagement in der vorgelegten Form wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Stellenplan 2025, 3. Entwurf
ungeändert beschlossen
Seit der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens erfolgt die Gliederung des Haushalts in 7 Teilhaushalte. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und der Kommunalhaushaltsverordnung (VV Kommunalhaushaltsrecht) sind die Planstellen den Teilhaushalten und Produktgruppen zugewiesen worden. Zu jeder Stelle ist die Vollzeitäquivalente (VZÄ) ausgewiesen.
Alle wesentlichen Änderungen sind unter Punkt II des jeweiligen Stellenplans erläutert.
Die Personalisierung der kommunalen Kindertagesstätten erfolgt entsprechend der durch das Landesjugendamt erteilten Betriebserlaubnis und des hiermit verbundenen Personalschlüssels.
So wurden aufgrund des Inkrafttretens des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetztes (SBEBG) und der damit verbundenen Erhöhung der bezuschussungsfähigen Personalstunden des Bildungsministeriums insgesamt sechs neue Stellen im Bereich der Kindertagesstätten geschaffen.
Beschluss:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7. Haushaltsplan und Investitionsplan 2025, 3. Entwurf
ungeändert beschlossen
Die Haushaltslage der Gemeinde Losheim am See ist im Vergleich zu der überwiegenden Anzahl der saarländischen Kommunen noch gut. Die Gemeinde hat derzeit keine Kassenkredite und ein finanzielles Polster an liquiden Mitteln. Mit dem jetzigen Entwurf des Haushaltes 2025 hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der umfassende Investitionen in den verschiedenen Bereichen vorsieht ohne neue Investitionskredite für 2025 aufzunehmen.
Haushaltslage:
Die Zielvorgabe, im Haushalt 2025 alle notwendigen Maßnahmen einzuarbeiten ohne neue Kredite aufnehmen zu müssen, ist trotz sehr stark gestiegener Kreisumlage (15,4 Millionen), hier eine Erhöhung von ca. 3.000.000 € gegenüber 2023, gelungen.
Ergebnishaushalt(Aufwendungen/Erträge)
Der Ergebnishaushalt schließt wie folgt ab:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 |
| mit einem Gesamtbetrag der Erträge | 41.887.301,00 € | 45.717.095,00 € |
| mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 47.670.527,00 € | 49.675.096,00 € |
| Jahresüberschuss / Verlust | -5.783.226,00 € | - 3.958.001,00 € |
| Die Veränderungen im Gesamtergebnisplan 2025 zum Vorjahr 2024 stellen sich wie folgt dar: | ||
| Erträge | ||
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 |
| Steuern und ähnliche Abgaben | 19.399.544,00 € | 20.508.900,00 € |
| Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 16.834.858,00 € | 17.560.422,00 € |
| Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte | 1.471.029,00 € | 1.376.835,00 € |
| Privatrechtl. Leistungsentgelte | 2.349.270,00 € | 2.783.270,00 € |
| Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 660.500,00 € | 2.145.568,00 € |
| Sonstige ordentliche Erträge | 1.087.100,00 € | 927.100,00 € |
| = Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit | 41.802.301,00 € | 45.302.095,00 € |
| Finanzerträge | 85.000,00 € | 415.000,00 € |
| Gesamterträge | 41.887.301,00 € | 45.717.095,00 € |
| Aufwendungen | ||
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 |
| Personalaufwendungen | 14.094.551,00 € | 16.276.402,00 € |
| Versorgungsaufwendungen | 745.000,00 € | 755.000,00 € |
| Aufwend. Für Sach- und Dienstleistungen | 6.857.480,00 € | 6.831.001,00 € |
| Bilanzielle Abschreibungen | 2.070.200,00 € | 2.098.600,00 € |
| Zuwendungen, Umlagen etc. | 20.479.903,00 € | 20.278.188,00 € |
| Sonstige ordentliche Aufwendungen | 3.328.193,00 € | 3.355.905,00 € |
| = Summe der Aufwendungen aus lauf. Verwaltungstätigkeit | 47.575.327,00 € | 49.595.096,00 € |
| Zinsen und sonstige Zinsaufwendungen | 95.200,00 € | 80.000,00 € |
| Gesamtaufwendungen | 47.670.527,00 € | 49.675.096,00 € |
Die hohe Differenz in den Personalkosten ergibt sich aus der erstmaligen Bruttoveranschlagung der Personalkosten (einschließlich der Eigenbetriebe). Die Erstattungen der Eigenbetriebe befinden sich in den Erträgen (Kostenerstattungen). Die bereinigten Personalkosten der Gemeinde belaufen sich auf 14.870.534,00 €. Die Einzahlungen in der Grundsteuer "B" wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 350 % in den 3. Entwurf 2025 und für die Folgejahre eingearbeitet.
In der Anlage ist der gesamte nach Produkten orientierte Ergebnishaushalt (514 Seiten) beigefügt. Die ersten 99 Seiten des Produktplanes stellen allerdings sehr deutlich die einzelnen Planungsstellen einschließlich der Veränderungen dar.
Fazit: Der Gesamtergebnisplan 2025 weist einen Jahresverlust von 3.958.001,00 € aus. In Zukunft wird sich kein Überschuss mehr in der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Finanzierung der Investitionen im Finanzhaushalt erwirtschaften lassen. Dies führt dazu, dass sowohl Kassenkredite als auch neue Investitionskredite in Zukunft aufgenommen werden müssen.
Finanzplan (Einzahlungen/Auszahlungen einschl. Investitionen)
In dem vorliegenden Entwurf des Gesamtfinanzplanes (Investitionsprogramm) wurde versucht, die Investitionen auf ein Maß der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung zu reduzieren.
Ein Schwerpunkt in 2025 liegt weiterhin auf den Investitionen im Kindergartenbereich (2.000.000 €), Schulbereich (900.000 €), der Bau des Rettungszentrums Losheim (1.000.000 €), Baugebiet Erschließungen (950.000 €), Straßensanierung (375.000 €) und dem Grundstücksankauf (rd. 190.000 €).
In den Folgejahren 2025-2028 liegen weitere Schwerpunkte auf dem Neubau des Rettungszentrums (weitere 8,5 Millionen), den Kindergärten (rd. 3,5 Millionen), sowie den Endausbauten ab 2026 (rd. 1,8 Millionen).
Bei den Einzahlungen kommt es zu einer Reduzierung der Investitionszuweisungen (besondere und allgemeine) um ca. 300.000 € pro Jahr, auf dann nur noch 700.000 €.
Nach Auswertung und Aufnahme aller ausführbaren Investitionen der laufenden bzw. fortzuführenden Maßnahmen, ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit von -4.579.000 €. Dies ergibt sich aus, 8.291.000 € Auszahlungen und 3.712.000 € Einzahlungen.
Dieser Saldo aus Investitionstätigkeit wäre aus Investitionskrediten zu finanzieren, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich wäre.
Aufgrund der bestehenden liquiden Mittel ist eine neue Kreditaufnahme für Investitionskredite nicht notwendig, jedoch reichen die Überschüsse aus den Vorjahren nicht mehr aus, um alle Investitionen in den Folgejahren zu finanzieren. Hierzu müssen dann zur Finanzierung Investitionskredite in Höhe von 12.300.000 € aufgenommen werden. Bis einschl. 2028 werden laut mittelfristiger Finanzplanung über die Hälfte der liquiden Mittel trotz der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 12,3 Millionen aufgebraucht sein.
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
| Saldo aus Investitionstätigkeit | -4.655.500 € | -4.579..000 € | -6.372.000 € | -5.034.000 € | - 1.360.000 € |
| Saldo aus Ein- und Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | -4.264.826 € | -2.571.433 € | -1.794.039 € | -1.333.370 € | - 637.447 € |
| Saldo | -8.920.326 € | - 7.150.433 € | -8.166.039 € | -6.367.370 € | -1.997.447 € |
| Tilgung Kredite | -457.960 € | -385.000 € | -344.500 € | -624.000 € | -830.000 € |
| Investitionskreditaufnahme |
|
| 6.300.000 € | 5.000.000 € | 1.000.000 € |
| Finanzmittelfehlbedarf (Verringerung liq. Mittel) | -9.378.286 € | -7.535.433 € | -2.210.539 € | -1.991.370 € | -1.827.447 € |
Die absoluten Zahlen sind der Anlage (Finanzplan und Investitionsprogramm) zu entnehmen.
Die Anhörung der Ortsräte zum Haushaltsentwurf wurde in der 51. KW/2024 versandt, damit die Stellungnahmen bis zum 31.01.2025 erfolgen konnten.
Diskussionsverlauf:
Nach der Vorstellung des Tagesordnungspunktes übergab Bürgermeister Harth das Wort an die Fraktionen.
Der Fraktionsvorsitzende Björn Kondak bedankte sich im Namen der Fraktionen SPD, CDU und GALL bei allen Mitarbeitern der Verwaltung, die bei der Aufstellung des Haushaltes mitgewirkt haben. Des Weiteren stellte er nochmals klar, dass es weiterer Anstrengungen aller Beteiligten bedarf, um den Haushalt auch in Zukunft im Bereich der laufenden Verwaltung ausgeglichen aufzustellen.
Im Anschluss wies, als Reaktion auf den am Morgen erschienenen SZ Artikel, der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Palm darauf hin, dass es sich bei den im Haushalt befindlichen Rücklagen, nicht um in der Vergangenheit erwirtschaftete Rücklagen, sondern es sich seiner Meinung nach um nicht verausgabte Mittel im Bereich der Investitionsausgaben handele. Danach stellte er nochmals klar, dass die umgesetzten Maßnahmen in der Vergangenheit nur deshalb umgesetzt werden konnten, weil bereits im Vorfeld der Haushalte die Zuschüsse fest verhandelt wurden.
Danach erläuterte Bürgermeister Harth die Eckdaten des Haushaltes 2025 und die in der Gemeinde Losheim am See für das jetzige Haushaltsjahr anstehenden Investitionsausgaben. Zum Abschluss zu diesem Tagesordnungspunkt bedankte er sich sowohl bei allen beteiligten Mitarbeitern als auch beim Gemeinderat und allen Ortsräten für die gute und disziplinierte Zusammenarbeit bei den Haushaltsberatungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach vorheriger Beratung im zuständigen Ausschuss die Haushaltssatzung, den Investitionsplan für das Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 8. Wirtschaftsplan und Stellenplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar
ungeändert beschlossen
Der Zweckverband eGo-Saar hat mit E-Mail vom 06.01.2025 den Wirtschafts- und Stellenplan 2025 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung in den kommunalen Gremien vorgelegt, der von der Verbandsversammlung am 25.03.2025 beschlossen werden soll. Dazu führt der eGo-Saar folgendes aus:
„Die Ansätze der Planungen des Wirtschaftsplans 2025 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2023 sowie auf den Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2024 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger Entwicklungen. Dabei wurde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprochen.
Wesentliche wirtschaftliche Punkte im Wirtschaftsplan des Zweckverbandes eGo-Saar sind die Projekte im Rahmen der Förderung „Digitalisierungsoffensive Kommunen“.
Die Herausforderung bei der Erstellung eines ausgeglichenen Wirtschaftsplans war zum einen, den gestiegenen Kosten gerecht zu werden. Diese ergeben sich einerseits aus den zu erwartenden Tarifsteigerungen und andererseits aus den gestiegenen Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aber auch zur Erbringung der Dienstleistungen. Diese Preissteigerungen sind begründet in Anpassungen der Pflege- und Wartungskosten der Fachverfahrenshersteller und stetig steigender Energiekosten, die sich auch auf die Rechenzentrumskosten negativ auswirken.
Gleichzeitig ist Ziel und Aufgabe des Verbandes einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zu stellen.
Um beiden Herausforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, eine Anpassung der Leistungsentgelte um 6% vorzunehmen.
Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan und dem Stellenplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar wird zugestimmt und dem Bürgermeister wird ein entsprechendes Mandat für die Abstimmung in der Verbandsversammlung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 9. Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Losheim am See nach § 41 KSVG -
Containerstandplatz Waldkindergarten Wahlen
zurückgezogen
Auf Antrag der SPD-Fraktion nach §41 KSVG - Containerstandplatz Waldkindergarten Wahlen soll der Standort und die Aufstellung des Containers am Waldkindergarten in Wahlen festgelegt werden.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage den Erläuterungen beigefügt.
Im beigefügten Lageplan sind die vorhandenen Gebäude (Schützenhaus, Schutzhütte, Aufenthaltswagen Kita) sowie die Zaunanlage dargestellt.
Der aufzustellende Container hat eine Größe von rd. 2,55*5,00 m.
Nach Rücksprache mit der UBA muss für die Aufstellung eines Containers im Waldkindergarten in Wahlen auf jeden Fall ein Bauantrag eingereicht werden. Für den Kindergartenbetrieb wird der Container nicht benötigt.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Helmut Harth fasste die Entwicklung des Containerplatzes an der Waldkita Wahlen noch einmal kurz zusammen.
Seitens der SPD-Fraktion erklärte das Gemeinderatsmitglied Volker Braun, dass der Container für den Dorfplatz angeschafft worden sei. Der Container wurde über das Ortsratsbudget finanziert und würde am Bouleplatz nicht mehr benötigt, sondern könnte der Waldkita zur Verfügung gestellt werden. In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.03.2025 wurde durch den Bürgermeister mitgeteilt, dass der Container für die Waldkita nicht mehr notwendig ist. Herr Braun merkte weiterhin an, dass bei der weiteren Entwicklung der Waldkita irgendwann wohl Platzbedarf benötigt würde.
Der Bürgermeister Helmut Harth erwiderte die Angaben des Ratsmitgliedes Volker Braun und erläuterte noch einmal den Sachverhalt von der Entwicklung des Projektes. Da der Container nicht wie geplant im Wald aufzustellen war, hat man den alten Baucontainer hier ertüchtigt und so Stauraum geschaffen. Auch ein möglicher Standort auf dem Plateau, dort, wo jetzt der Betreuungswagen platziert ist, ist aufgrund von Interessenskonflikten mit dem Schützenverein sowie den Brandschutzauflagen nicht umsetzbar.
Für die CDU-Fraktion ergänzte Ratsmitglied Rainer Palz, dass er verwundert sei, dass der Container nicht gebraucht wird. Er habe schon mehrfach gehört, dass bei der Nutzung der Räumlichkeiten im Clubheim des SV Wahlen-Niederlosheim schon nicht genügend Stauraum zur Verfügung stand. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Waldkita müsste man wohl früher oder später zusätzlich Stauraum schaffen.
Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag gemäß § 41 KSVG - Containerplatz Waldkindergarten Wahlen zurück.
Beschluss:
Der Antrag gemäß § 41 KSVG - Containerplatz Waldkindergarten Wahlen wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 10. Vorstellung der Vorentwurfsplanung für die Sanierung und Erweiterung der KiTa „St. Wendalinus“ im OT Britten
vertagt
In der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2023 wurde die Sanierung und Erweiterung der Kita „St. Wendalinus“ im OT Britten beschlossen.
Zwischenzeitlich fanden mehrere Besprechungstermine u.a. mit der KiTa, sowie eine gemeinsame Besprechung mit dem Landesjugendamt und mit dem Innenministerium statt.
Die Erweiterung sieht einen seitlichen Neubau vor, welcher links neben dem Hauptgebäude entstehen soll. Im Erweiterungsbau sind 3 Krippengruppen, der Speiseraum und die dazugehörigen Nebenräume untergebracht.
Das Hauptgebäude wird kernsaniert und an das vorgegebene Raumprogramm angepasst. Im Hauptgebäude befinden sich die 3 Kitagruppen, der Mehrzweckraum und diverse Nebenräume.
Die Fachplaner wurden in die jetzige Planung bereits mit einbezogen. Auf dem Gebäude soll u.a. eine PV-Anlage installiert werden. Die Anlagentechnik sieht ein Heizen und Kühlen der Räume mittels Solarthermie vor. Eine Lüftungsanlage für die Gruppenräume ist eingeplant.
Der Architekt Joachim Röder von der Planungsgesellschaft Röder wird in der Sitzung anwesend sein, und die Vorentwurfsplanung sowie die zu erwartenden Gesamtkosten vorstellen.
Auf Basis der jetzt vorgestellten Vorentwurfsplanung könnte die weitere Projektabwicklung erfolgen.
Seitens des Ministeriums wird für die Umsetzung der Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 40% in Aussicht gestellt.
Diskussionsverlauf:
Der Bürgermeister Helmut Harth erläuterte die aktuelle Situation in der Kindertagesstätte St. Hubertus in Britten und stellte kurz den geplanten Erweiterungsbau und die Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude vor.
Ratsmitglied Thorsten Diedrich wies für die CDU-Fraktion darauf hin, dass sich die investiven Kosten seit Beginn des Projektes von seinerzeit geschätzten 2,7 Mio. € auf 5,6 Mio. € erhöhen werden. Insgesamt würden hier 60 neue Kitaplätze entstehen, welche aber durch die aktuellen Geburtszahlen aus seiner Sicht nicht belegt werden könnten. Daher sollte die Verwaltung die Geburtenzahlen noch einmal überprüfen und das Ergebnis in einer Ausschusssitzung erläutern.
Bürgermeister Helmut Harth erläuterte anhand der vorliegenden Kinderzahlen von 2023 und den Prognosen, dass eine Aufstockung von Krippenplätzen, u.a. in der KiTa „St. Wendalinus“ in Britten, notwendig sei. Die Betreuungsquote von derzeit 45 % wird immer höher. Hinter diesem Hintergrund ist es wichtig, in die bestehenden Standorte zu investieren. Die Verwaltung wird die Kinderzahlen in Abstimmung mit dem Landkreis aktualisieren und das Ergebnis zur Beratung dem Ausschuss vorlegen.
Nach weiteren Diskussionen beantragt die CDU-Fraktion die Vertagung des Tagesordnungspunktes und bat die Verwaltung die aktuellen Kinderzahlen für die Gesamtgemeinde, aber auch in Bezug auf den geplanten Erweiterungsbau in der KiTa Britten, im Ausschuss vorzustellen.
Beschluss:
Die Sanierung und Erweiterung der KiTa „St. Wendalinus“ im OT Britten wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss vertagt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 11. Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See
ungeändert beschlossen
In der Situng des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 28.01.2025 wurde die Aktualisierung der Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln seitens der Verwaltung vorgestellt.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Stefan Scheid (SPD-Fraktion) bezüglich der Bezuschussung der Entsorgung von Babywindeln wurde mitgeteilt, dass sich an der Bezuschussung nichts geändert hat. Der Antrag für eine Bezuschussung zur Entsorgung von Babywindeln kann wie bisher über den Antrag der Familienkarte über ein entsprechendes Formular beantragt werden.
Im Jahr 2024 wurden über die Familienkarte rd. 90 Anträge ausgezahlt.
(Je Kind à 24 €/Jahr = 2.160 €)
In der Situng des Gemeinderates vom 05.02.2025 wurde die Aktualisierung der Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln vertagt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See rückwirkend zum 01.01.2025 zu aktualisieren.
Beschluss:
Die Aktualisierung der Richtlinie zur Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Gemeinde Losheim am See zum 01.01.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 12. Vergabe eines Planungsauftrages für die Erstellung der Prüfstatik für den Neubau der Feuerwache im OT Losheim
ungeändert beschlossen
Im Zuge der Baumaßnahme zum Neubau der Feuerwache im OT Losheim ist entsprechend Landesbauordnung §2 die Erstellung der Prüfstatik erforderlich.
Seitens des Fachbereiches 3 - Bauen wurden im Rahmen einer Preisanfrage zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Abgabetermin am 31.01.2025 lag nur ein Angebot vor.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der einheitlichen Honorarfestlegung der Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS).
Das Ingenieurbüro Franz-Josef Weber bietet die Prüfstatik gemäß Gebührenordnung zum Angebotspreis von brutto 33.774,10 € an.
Nach Prüfung könnte aus verwaltungsseitiger Sicht der Auftrag zur Erstellung der Prüfstatik für den Neubau der Feuerwache an das Ingenieurbüro Franz-Josef Weber, aus 66687 Wadern, in Höhe von 33.774.10 €/brutto, vergeben werden.
Beschluss:
Die Vergabe eines Auftrages für den Neubau der Feuerwachwache im OT Losheim über die Erstellung der Prüfstatik an das Ingenieurbüro Franz-Josef Weber, aus 66687 Wadern, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 13. Vergabe des Strandbadbetriebes bezüglich Badeaufsicht und Kassenbetrieb
ungeändert beschlossen
In den vergangenen zwei Jahren haben personelle Engpässe im Bereich des Strandbadbetriebes die Arbeiten des Eigenbetriebes Touristik, Freizeit und Kultur erschwert.
Im vergangenen Jahr musste der EBT aufgrund gesundheitlicher Probleme des hauptamtlichen Bademeisters vermehrt Ersatz für die Badeaufsicht durch Leihpersonal beschaffen.
Neben zwei hauptamtlichen Bademeistern werden im Strandbad bisher Geringfügig Beschäftigte für das Kassieren der Eintrittsgelder am Eingang benötigt.
Hier gab es in den vergangenen Jahren ebenfalls immer wieder Engpässe, etwa durch Krankenstände oder unzuverlässiges Personal.
Wetterbedingte Schließtage und Personalersatzbeschaffung gestalten die Personalplanung daher schwierig.
In der Vergangenheit übernahm der hauptamtliche Bademeister die Verantwortung für die Kassenkräfte, den Geldtransport und die Kleingeldbeschaffung sowie das Verbuchen der Strandbadeinnahmen.
In seiner Abwesenheit musste dies durch das Personal der Tourist-Information aufgefangen werden.
Die Gemeinde beauftragt seit einigen Jahren die Firma Kötter Security als Sicherheitsdienst mit der See- und Citystreife. Diese Zusammenarbeit ist sehr zufriedenstellend.
Kötter Security verfügt über einen großen Personalpool, sodass bei Ausfällen oder kurzfristigem Bedarf Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus ist Kötter Security aufgrund ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit den zentralen Problemen und den diversen Aufgaben am Stausee vertraut. Wie uns die Firma Kötter im Saisonabschlussgespräch 2024 berichtete, bildet sie selbst Fachangestellte für Bäderbetriebe aus, da immer mehr Schwimmbäder Bedarf anmelden. Die Dienstleistungen reichen von der Bereitstellung eines einzelnen Rettungsschwimmers bis hin zur kompletten Führung eines Badebetriebes.
Um den personellen Herausforderungen des Strandbadbetriebes langfristig entgegenzuwirken, schrieb der Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur drei verschiedene Firmen an, um Angebote für Kassenkräfte und Rettungsschwimmer einzuholen.
Das wirtschaftlichste Angebot reichte die Firma Kötter SE & Co.KG Security München ein.
Der Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur schlägt vor, die Firma Kötter Security, mit der Führung der Strandbadkasse, sowie dem Bereitstellen eines Bademeisters und zwei Rettungsschwimmern zu beauftragen. Von Montag bis Freitag wird so unser hauptamtlicher Bademeister Bernd Kiefer (seit über 25 Jahren bei der Gemeinde) durch einen Bademeister von Kötter unterstützt. Am Wochenende wird ein Bademeister der Kötter GmbH hauptverantwortlich mit zwei Rettungsschwimmern der DLRG zusammenarbeiten. Die DLRG zeigte sich bereits im Jahresabschlussgespräch bezüglich einer Zusammenarbeit einverstanden.
Die Kassenführung sowie der Geldtransport wird während der gesamten Saison durch die Firma Kötter abgedeckt.
Dem EBT würden keine Kosten an Schließtagen entstehen und die Kosten für den Ersatz eines Krankenstandes würden somit auch entfallen. Geplant ist, mithilfe der Registrierkasse und deren Tages- und Monatsabschlüssen, die Einnahmen des Strandbades monatlich der Firma Kötter GmbH in Rechnung zu stellen.
Die Saisonvor- und Saisonnachbereitung müssten dennoch weiterhin als Mehraufwand beim EBT verbleiben.
Beschluss:
Die Vergabe eines Auftrags für die Dienstleistungen bezüglich der Badeaufsicht und des Kassenbetriebes für das Jahr 2025 an die Firma Kötter Security wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 14. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Forsthaus Hausbach“ im Ortsteil Hausbach mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans
hier: Abwägung des Scoping-Verfahrens, Billigung des Planentwurfs und zweite Offenlegung
ungeändert beschlossen
Frau Simone Kessler hatte mit Schreiben vom 17.04.2024 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das ehemalige Forsthaus Boch in Hausbach gestellt. Das bestehende Gebäude wurde als Forsthaus im Außenbereich genehmigt. Der Bebauungsplan wird benötigt, damit eine vorgesehene Nutzungsänderung als Ferienwohnung bzw. zu Wohnzwecken baurechtlich genehmigt werden kann.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 12.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Forsthaus Hausbach mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und FNP-Teiländerung „Ferienhaus Forsthaus Hausbach“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 04.12.2024 bis 10.01.2025 statt. In diesem Zeitraum wurden seitens der Öffentlichkeit keine Bedenken zum Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung „Ferienhaus Forsthaus Hausbach“ vorgebracht.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sind mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen beigefügt. Dabei wird auf zwei wesentliche Ergebnisse verwiesen. Seitens des LUA wird angemerkt, dass auf dem Gelände Baumaßnahmen (vom Vorbesitzer) in Form einer Ferienwohnung und eines Pools vorgenommen wurden, die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes nicht zulässig sind. Dieser Bestand wurde in der Planzeichnung ergänzt. Der Genehmigungsstatus ist zu prüfen. In Abhängigkeit zur Haltung des MUKMAV ist entweder ein Ausnahmeantrag im Landschaftsschutzgebiet erforderlich oder ein Ausgliederungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet. Seitens der obersten Forstbehörde wird auf die Unterschreitung des erforderlichen Schutzabstands zum Wald hingewiesen. Der Eigentümer muss gegenüber dem Waldbesitzer einen Grundbucheitrag zum Schadensersatzverzicht vornehmen lassen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, auf der Grundlage des Abwägungsvorschlags und der aktualisierten Planunterlagen den Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, den Planentwurf zu billigen sowie die zweite Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der im Scopingverfahren eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage des Abwägungsvorschlags, billigt den Planentwurf auf der Grundlage der aktualisierten Planunterlagen und beschließt die zweite Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf dieser Grundlage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 15. Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen
ungeändert beschlossen
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 25.02.25 wurde der Entwurf einer Förderrichtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehöriger Außenanlagen vorgestellt (vgl. Vorlage 2025/055). Entsprechend dem Wunsch des Gremiums wird die fertige Richtlinie sowie das Antragsformular in der Anlage zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz in Vereinsgebäuden und zugehörigen Außenanlagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 16. Vergabe von Aufträgen
Zu 16.1. Sanierung der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wahlen
Erneuerung von Fenster- und Türelementen
ungeändert beschlossen
Für die Umsetzung der Sanierung der Mehrzweckhalle im OT Wahlen wurde durch das Bautechnische Büro Lauer, Losheim am See, für das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, 8 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Firma Metallbau Backes aus Büschfeld bietet die Arbeiten zu einem Angebotspreis von 93.375,73 €/brutto an.
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Büro schließt sich der Fachbereich 3 - Bauen dem Vorschlag des Büros an, den Auftrag für das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, an die Fa. Firma Firma Metallbau Backes, Büschfeld, zu vergeben.
Die Ausführung der Arbeiten soll ab April in Verbindung mit der Erneuerung des Flachdaches erfolgen.
Beschluss:
Die Vergabe eines Auftrages für die Sanierung der Mehrzweckhalle im OT Wahlen über das Gewerk Metallbauarbeiten, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen, an die Fa. Metallbau Backes, Büschfeld, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig