Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zurzeit geltenden Fassung wird zur Sicherung des Festtreibens anlässlich der „Bachemer Kirmes“ folgende verkehrsrechtliche Anordnung von Freitag, den 10.05.2024, 15.00 Uhr, bis Montag, den 13.05.2024, 24.00 Uhr, erlassen:
Die gemeindeeigene Straße „Quellenstraße“ wird ab der Einmündung der „Provinzialstraße“ bis zur Einmündung der Straße „Im Burgarten“ für den Gesamtverkehr gesperrt.
Das Durchfahrverbot in der Straße „Im Burgarten“ und in der „Bormigstraße“ wird für die Zeit der Sperrung der Quellenstraße aufgehoben und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgesetzt.
Die Einfahrt zur „Quellenstraße“ erfolgt durch die Straße „Im Burgarten“, die Ausfahrt aus der „Quellenstraße“ durch die „Bormigstraße“, jeweils als Einbahnregelung.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen wirksam.