Die Friedhofsverwaltung weist erneut aus gegebenem Anlass auf Folgendes hin:
Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, den unerlaubten und verwelkten Grabschmuck zu entfernen. Nicht entfernter, unerlaubter Grabschmuck wird ab KW 19 von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass alle Rasengräber ohne Einfassung bis Allerheiligen von jeglichem Grabschmuck und Grableuchten freizuhalten sind. Nur so können erforderliche Mäharbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Auch hier wird nicht entfernter Grabschmuck ab KW 19 von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt.