Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See in seiner Sitzung am 10.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Aldi-Haagstraße“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See den Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Aldi Haagstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes
Ziel der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Aldi Haagstraße“ ist die lokale Nahversorgungsstruktur durch die Errichtung einer Bäckerei auf dem Parkplatz des bestehenden Aldi-Marktes gezielt zu ergänzen und dadurch die Attraktivität sowie die Kundenfrequenz des Einzelhandelsstandorts zu steigern. Gleichzeitig wird die vorhandene Fläche effizienter genutzt, indem ungenutzter Raum funktional aufgewertet und mehrere Versorgungsangebote an einem zentralen Ort gebündelt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf Flur 4 der Gemarkung Losheim, über die Parzellen 13/2 und 16/6.
In der Örtlichkeit lassen sich die Grenzen des Geltungsbereiches wie folgt beschreiben:
Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem folgenden Lageplan zu entnehmen.
Abbildung: Abgrenzung des Geltungsbereiches
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Der Bebauungsplan erfüllt die o.g. Vorgaben. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit
vom 05. Mai 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025
während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Losheim am See, Zimmer 2.07, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten der Gemeinde Losheim am See
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Losheim am See
• Montag 08.30 – 13.00 Uhr
• Dienstag bis Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr
• Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
• Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr
Gleichzeitig wird der Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Aldi-Haagstraße“ im Internetportal der Gemeinde Losheim am See unter www.losheim.de/bauen-tourismus-wirtschaft/offenlegungen/bauleitplanung zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 05. Mai 2025 bis einschließlich zum 06. Juni 2025 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
• Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
• Planzeichnung der Bebauungsplan-Teiländerung (Teil A)
• Textteil der Bebauungsplan-Teiländerung (Teil B)
• Begründung des Bebauungsplanes
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: w.ludwig@losheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Losheim am See oder ein von der Gemeinde Losheim am See eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Losheim am See oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Losheim am See oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.