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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 18/2025
Losheim am See aktuell
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung gilt nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die gemeindeeigene Straße „Weiskirchener Straße“ wird ab dem 28.04.2025 07.00 Uhr bis zum 04.07.2025 15:00 Uhr ab der Einmündung „Trierer Straße“ bis zur Einmündung „Diedenhofenstraße“ zur Einbahnstraße erklärt.

Die gemeindeeigene Straße „Bachstraße“ wird im gleichen Zeitraum ab der Einmündung „Weiskirchener“ Straße bis zu den Einmündungen „Hochwaldstraße“ zur Einbahnstraße erklärt.

Für die gemeindeeigene Straße „Diendenhofenstraße“ und die öffentlichen Parkflächen an der „Weiskirchener Straße“ wird zur Einfahrt in die „Weiskirchener Straße“ eine vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts angeordnet.

Die Beschilderung erfolgt gemäß dem beigefügten Verkehrszeichenplan.

Die Maßnahme ist vorerst bis zum Beginn der Sommerferien am 04.07.2025 befristet.

Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde